Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Deutsche Übersetzung der englischen Ausgabe 2.2 2020
Kurzreferat
Die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist sehr komplex. Dieser Leitfaden legt anschaulich und verständlich die Konzepte und Anforderungen der MRL dar. Ziel ist die einheitliche Auslegung und Anwendung in der gesamten EU. Dieser Leitfaden ist 2010 in englischer Sprache erschienen und liegt nun als deutsche Sprachfassung vor. Die einzelnen Paragraphen der Richtlinie werden Abschnitt für Abschnitt erläutert und mit Praxisbeispielen verdeutlicht. Weiterführend enthält der Band Informationen zu weiteren relevanten EU-Rechtsvorschriften. Die 2. Auflage des Leitfadens wurde am 2. Juni 2010 vom Ausschuss "Maschinen" gebilligt. Gegenüber der ersten Auflage wurde die 2. Auflage des Leitfadens um Anmerkungen zu den Anhängen III bis XI der Maschinenrichtlinie ergänzt. Ei-nige Fehler, auf die uns Leser hingewiesen haben, wurden berichtigt. Die Ver-weise auf Rechtstexte und Begriffe wurden entsprechend dem Vertrag von Lissa-bon aktualisiert - insbesondere an jenen Stellen, an denen die Richtlinie auf die "Gemeinschaft" verweist, wird in diesem Leitfaden auf die "EU" verwiesen. Nach Rücksprache mit der Industrie wurden die Anmerkungen zu Ketten, Seilen und Gurten in § 44, § 330, § 340, § 341 und § 357 überarbeitet, um die praktische Anwendung der Anforderungen an diese Produkte deutlicher herauszustellen. Die 2. Auflage enthält außerdem einen nach Themen geordneten Index, der die Nutzung des Leitfadens als Nachschlagewerk erleichtern soll. Die Abschnitts-nummerierung in diesem Leitfaden blieb unverändert. Diese Aktualisierung der 2. Auflage des Leitfadens (Auflage 2.2) enthält eine Reihe von Klarstellungen und Korrekturen zu den Konzepten bezüglich "Sicher-heitsbauteile" und "unvollständige Maschinen" und einige Änderungen, um die Übereinstimmung mit dem Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie zu gewähr-leisten. Es gibt zwei neu hinzugefügte Paragraphen zu Maschinensteuereinheiten (§ 417) und Sicherheitsbauteilen, die als Logikeinheiten angesehen werden (§ 418).