DIN EN 1672-2
Nahrungsmittelmaschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 2: Anforderungen an Hygiene und Reinigbarkeit; Deutsche Fassung EN 1672-2:2020
Food processing machinery - Basic concepts - Part 2: Hygiene and cleanability requirements; German version EN 1672-2:2020
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument enthält allgemeine Hygieneanforderungen und Anforderungen zur Reinigbarkeit für Maschinen und Maschinenkomponenten, die bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln verwendet werden. Die produzierten Lebensmittel sind zum Verzehr durch Menschen sowie gegebenenfalls durch Tiere bestimmt. Ziel ist es, das Risiko einer Ansteckung, Infektion, Krankheit oder Verletzung durch Lebensmittel durch eine hygienegerechte Gestaltung der Maschinen zu beseitigen oder zu minimieren. Es beinhaltet ferner die Identifizierung von Gefahren, die für den Einsatz solcher Nahrungsmittelmaschinen relevant sind, und beschreibt Konstruktionsmethoden und Informationen für die Verwendung zur Beseitigung oder Verringerung dieser Risiken.
Das Dokument dient dazu, die allgemein gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen durch detaillierte Anforderungen für Nahrungsmittelmaschinen zu konkretisieren.
Die europäische Norm wurde vom CEN/TC 153 "Maschinen zur Verwendung mit Nahrungs- und Futtermitteln" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 057-02-01-28 AK "Hygieneanforderungen an Nahrungsmittelmaschinen" des Arbeitsausschusses NA 057-02-01 AA "Lebensmittelhygiene" im DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 1672-2:2009-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Liste der Begriffe wurde aktualisiert; b) neue Methodik "Iterativer Prozess der Hygiene-Risikominderung"; c) alle Anforderungen an die Hygiene wurden aktualisiert und neue Anforderungen an die Reinigbarkeit hinzugefügt; d) Anhang ZA wurde gestrichen, um der Empfehlung des HAS-Beraters (en: HAS Consultant) zu entsprechen.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 057-02-01-28 AK - Hygieneanforderungen an Nahrungsmittelmaschinen