DIN EN 16851
Krane - Leichtkransysteme; Deutsche Fassung EN 16851:2017+A1:2020
Cranes - Light crane systems; German version EN 16851:2017+A1:2020
Einführungsbeitrag
Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Diese Norm behandelt die maschinenspezifischen signifikanten Gefährdungen, beschreibt die dazugehörigen Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen sowie Anforderungen an die Benutzerinformationen. Diese Europäische Norm gilt für: - Leichtkransysteme, entweder hängende oder freistehende Systeme, bei denen die Nennkapazität einer einzelnen Hebevorrichtung 4 t oder weniger beträgt; - Säulenschwenkkrane und Wandauslegerkrane ohne Fahrerkabine mit einer Nennkapazität von 10 t oder weniger und einem umkippbaren Lastmoment von 500 kNm oder weniger. Dieses Dokument gilt nicht für Krane, die unter eine andere produktspezifische Norm für Krane fallen, zum Beispiel EN 15011:2011+A1:2014 oder EN 14985:2012. Dieses Dokument gilt für Krane und Kransysteme, deren Strukturen aus Stahl oder Aluminium bestehen, ausgenommen Aluminiumkonstruktionen mit geschweißten Verbindungsstellen. Dieses Dokument enthält Anforderungen für alle wesentlichen Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die für Krane relevant sind, wenn sie bestimmungsgemäß und unter vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen verwendet werden. Die spezifischen Gefährdungen durch explosionsgefährdete Bereiche, ionisierende Strahlung, Betrieb in elektromagnetischen Feldern außerhalb des Anwendungsbereichs von EN 61000-6-2:2016 und der Betrieb in der Pharma- oder Lebensmittelindustrie werden von diesem Dokument nicht abgedeckt. Dieses Dokument enthält keine Anforderungen an das Heben von Personen. Dieses Dokument gilt für Krane, die nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments als Europäische Norm durch CEN hergestellt werden. Dieses Dokument gilt nicht für Krane, die vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitees CEN/TC 147 "Krane und Hebezeuge" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 16851:2020. Gegenüber DIN EN 16851:2017-06 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1, der Anwendungsbereich wurde konkretisiert hinsichtlich Tragfähigkeit und Kippmoment für Säulenschwenkkrane und Wandlaufkrane; b) Abschnitt 2, neue Referenzen wurden hinzugefügt und die Normen sind datiert zitiert; c) Abschnitt 2, die folgenden Begriffe wurden 3.5, 3.6 und 3.7 konkretisiert; d) Abschnitt 5, Anforderungen wurden durch das Referenzieren zu anderen Normen ergänzt; e) Anhang C, die Formel C.3.2 wurde ersetzt; f) Anhang ZA wurde aktualisiert. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" und NA 060-22-10-06 AK "Brücken - und Portalkrane (SpA CEN/TC 147/WG 14 und SpA ISO/TC 96/SC 9)" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von "Krane und Hebezeuge" sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 16851:2017-06 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1: der Anwendungsbereich wurde konkretisiert hinsichtlich Tragfähigkeit und Kippmoment für Säulenschwenkkrane und Wandlaufkrane; b) Abschnitt 2: neue Verweisungen wurden hinzugefügt und die Normen wurden datiert zitiert; c) Abschnitt 3: die Begriffe 3.5, 3.6 und 3.7 wurden konkretisiert; d) Abschnitt 5: es wurden Anforderungen durch das Referenzieren auf andere Normen ergänzt; e) Anhang C: die Formel C.3.2 wurde ersetzt; f) Anhang ZA wurde aktualisiert.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-22-10-06 AK - Brücken - und Portalkrane (SpA CEN/TC 147/WG 14 u. SpA ISO/TC 96/SC 9)