DIN VDE V 0831-103
; VDE V 0831-103:2020-09
Elektrische Bahn-Signalanlagen - Teil 103: Ermittlung von Sicherheitsanforderungen an technische Funktionen in der Eisenbahnsignaltechnik
Electric signalling systems for railways - Part 103: Identification of safety requirements for technical functions in railway signalling
Verfahren
Vornorm
Einführungsbeitrag
Mit der Vornorm DIN VDE V 0831-103 (VDE V 0831-103) wurden die Anforderungen festgelegt, die semi-quantitative Verfahren zur Risikoanalyse technischer Funktionen in der Eisenbahnsignaltechnik erfüllen müssen, damit mittels deren Anwendung Sicherheitsanforderungen verlässlich abgeleitet werden können. Diese Vornorm gibt Anleitung, wie mittels der semi-quantitativen Methode „Risk Score Matrix“ Sicherheitsanforderungen für Funktionen der Eisenbahnsignaltechnik abgeleitet werden, indem - der Aufbau der Methode beschrieben wird, - die notwendigen Parameter festgelegt werden, - eine exemplarische Systemdefinition für generische Funktionen der Eisenbahnsignaltechnik durchgeführt wird, - für diese Funktionen mittels der gewählten Methode exemplarisch Sicherheitsanforderungen - unter Berücksichtigung relevanter Rahmenbedingungen - abgeleitet werden, - die Erfüllung der Anforderungen an die Konstruktion und Anwendung semi-quantitativer Methoden nach DIN V VDE V 0831-101 (VDE V 0831-101) nachgewiesen wird. Der Anwendungsbereich dieser Vornorm umfasst sicherheitsrelevante elektrische, elektronische und programmierbare elektronische Systeme (E/E/PES einschließlich Teilsysteme und Einrichtungen) für elektrische Bahn-Signalanlagen für Eisenbahnsysteme im Geltungsbereich der RL (EU) 2016/798 [3], sofern sie nicht nach Artikel 2 Absatz 2 dieser Richtlinie aus deren Geltungsbereich ausgenommen werden können. Sie befasst sich nicht mit Security-Aspekten und nicht mit der Arbeitssicherheit des Personals.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN VDE V 0831-103 (VDE V 0831-103):2014-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung an die mit VO (EU) Nr. 2015/1136 eingeführten „harmonisierten Entwurfsziele“; b) Wegfall des Begriffes Regionalstrecke; Ersatz in Anhang B durch Beispiele für Gefährdungsszenarien bei mittlerer zulässiger Geschwindigkeit; c) Änderung der Risk Score Matrix (RSM) bezüglich der Sicherheitsanforderung bei Unfallklasse D; d) Erweiterung und redaktionelle Überarbeitung von Tabelle 4; e) Erweiterung von Tabellen 7 und 8 mit Zwischenstufen für die Häufigkeit; f) Konkretisierung von Tabelle 9 durch Angabe von Werten statt Schlüsselworten für die Risikoreduktion; g) bei Bezugnahme auf Tabelle 9 in den Beispielen im Anhang B: Nennung eines Faktors für die Risikoreduktion; h) Überarbeitung des Beispiels B.4.1 bezüglich der Wirksamkeit von Barrieren; i) Erweiterung des Beispiels B.6.2 um das Gefährdungsszenario „Fahrt in einen Bereich ohne Oberleitung“; j) Erweiterung des Beispiels B.9.2 um die Bewertung von Barrieren; k) erweiterte Begründung zur Kalibrierung der Methode RSM in Anhang C.