DIN EN IEC 62282-3-100
; VDE 0130-3-100:2020-09
Brennstoffzellentechnologien - Teil 3-100: Stationäre Brennstoffzellen-Energiesysteme - Sicherheit (IEC 62282-3-100:2019); Deutsche Fassung EN IEC 62282-3-100:2020
Fuel cell technologies - Part 3-100: Stationary fuel cell power systems - Safety (IEC 62282-3-100:2019); German version EN IEC 62282-3-100:2020
Einführungsbeitrag
Dieser Teil der IEC 62282 gilt für stationäre, fabrikgefertigte komplette Brennstoffzellen-Energiesysteme oder für Brennstoffzellen-Energiesysteme, die vor Ort aus fabrikgefertigten integrierten Baugruppen zusammengefügt werden. Diese Brennstoffzellen-Energiesysteme erzeugen Strom durch elektrochemische Reaktionen. Diese Norm gilt unter anderem für Systeme, - die dafür vorgesehen sind, direkt oder mittels eines Schalters an das elektrische Netz oder an ein elektrisches Inselnetz angeschlossen zu werden; - die Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC) abgeben; - mit und ohne Wärmerückgewinnung.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 62282-3-100 (VDE 0130-3-100):2012-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.2 „Physische Umgebungs- und Betriebsbedingungen“; b) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.5 „Druckgeräte und Verrohrung“; c) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.6 „Schutz vor Brand und Explosionsgefährdungen“; d) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.9 „Regelungssysteme und Schutz-/Sicherheitskomponenten“; e) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.11 „Ventile“; f) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.12 „Drehende Teile“; g) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.15 „Versorgung“; h) Aufgliederung des Unterabschnitts 4.16 „Installation und Wartung“; i) Aufgliederung des Unterabschnitts 5.4 „Dichtigkeitsprüfungen“; j) Aufgliederung des Unterabschnitts 5.5 „Festigkeitsprüfungen“; k) Aufgliederung des Unterabschnitts 5.9 „Prüfung der Brenner-Betätigungscharakteristik“; l) Aufgliederung des Unterabschnitts 5.10 „Automatische Regelung von Brennern und katalytischen Oxidationsreaktoren“; m) Aufgliederung des Unterabschnitts 5.13 „Windprüfungen“; n) Aufgliederung des Unterabschnitts 5.15 „Emissionen“; o) Aufgliederung des Unterabschnitts 7.4 „Technische Dokumentation“.