DIN EN 1009-3
Maschinen für die mechanische Aufbereitung von Mineralien und ähnlichen festen Stoffen - Sicherheit - Teil 3: Spezifische Anforderungen für Brecher und Mühlen; Deutsche Fassung EN 1009-3:2020
Machines for mechanical processing of minerals and similar solid materials - Safety - Part 3: Specific requirements for crushing and milling machinery; German version EN 1009-3:2020
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument, das zusammen mit EN 1009-1:2020 anzuwenden ist, legt die Sicherheitsanforderungen und ihre Überprüfung für die Auslegung und Konstruktion von Brechern und Mühlen zur mechanischen Aufbereitung im Sinne von Abbau, Recycling und Aufbereitung von Mineralien und Nebenprodukten fest. Zusätzlich legt es fest, welche Informationen zu sicheren Arbeitspraktiken (einschließlich Restgefahren) vom Hersteller zur Verfügung zu stellen sind. Wenn Anforderungen dieses Teils von EN 1009 von in EN 1009-1:2020 beschriebenen abweichen, haben die Anforderungen dieses Teils von EN 1009 für Maschinen, die nach den Anforderungen dieses Teils der EN 1009 ausgelegt und konstruiert wurden, Vorrang vor den Anforderungen von EN 1009-1:2020. Dieses Dokument befasst sich zusammen mit EN 1009-1:2020 mit allen signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und -ereignissen, die für Brecher und Mühlen gelten, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den vom Hersteller vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden (siehe Anhang C). Dieses Dokument behandelt nicht: - Konstruktion in Verbindung mit Straßenverkehrsvorschriften; - Gefährdungen, die durch den Gebrauch der Maschinen in explosionsgefährdeter Umgebung, die Aufbereitung explosiver Materialien und durch Risiken in Bezug auf elektromagnetische Verträglichkeit entstehen; - spezifische Gefährdungen in Verbindung mit mobilen Maschinen. EN ISO 13766-1 und EN ISO 13766-2 legen Prüfverfahren und Abnahmekriterien zur Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit für alle Arten mobiler Baumaschinen fest. prEN 1009-6 "Spezifische Anforderungen für mobile und semi-mobile Anlagen" ist in Vorbereitung, um spezifische Anforderungen (zum Beispiel Beweglichkeit, Bremsvorgänge, Zugang, häufiger Transport) einschließlich Ausnahmen und zusätzliche Anforderungen an mobile und semi-mobile Anlagen abzudecken. Dies bedeutet, dass mobile Maschinen nicht behandelt werden, solange EN 1009-6 nicht von CEN veröffentlicht wurde. Dieses Dokument gilt nicht für Brecher und Mühlen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-13-09 AA "Zerkleinerungs- und Siebmaschinen" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von "Brecher und Mühlen" sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt. Dieses Dokument (EN 1009-3:2020) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-13-09 AA - Zerkleinerungs- und Siebmaschinen (SpA CEN/TC 151/WG 9)
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 151/WG 9 - Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Zement, Kalk und Gips - Sicherheit