DIN EN 13373
Prüfverfahren für Naturstein - Bestimmung geometrischer Merkmale von Gesteinen; Deutsche Fassung EN 13373:2020
Natural stone test methods - Determination of geometric characteristics on units; German version EN 13373:2020
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument beschreibt Verfahren für die Prüfung der Maße und anderer geometrischer Merkmale von Naturwerksteinen, wie Rohblöcke, Rohplatten und Fertigerzeugnisse für Wandbekleidungen, Bodenbeläge, Treppen und modularen Fliesen sowie Pflasterplatten (Platten, Pflastersteine und Bordsteine). Diese Verfahren können im Streitfall zwischen zwei Parteien angewendet werden; sie sind nicht für die Fertigungsprüfung vorgeschrieben. Es können andere Messvorrichtungen verwendet werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass diese mindestens ebenso präzise sind wie die hier genannten Verfahren. Es ist wichtig, dass sämtliche Wiege-, Mess- und Prüfausrüstungen auf Messnormen kalibriert oder rückführbar sind und entsprechend den dokumentierten Verfahren, Häufigkeiten und Kriterien regelmäßig überprüft werden. Es ist wichtig, dass die Angabe der Maßeigenschaften in Übereinstimmung mit der entsprechenden Klasse des gemessenen Produkts erfolgt. Dieses Dokument (EN 13373:2019) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 246 "Naturwerksteine" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI (Italien) gehalten wird. Für die deutsche Mitarbeit ist der Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 062-03-11 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NMP/NABau: Naturwerkstein; Anforderungen, Prüfverfahren und Terminologie" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP) verantwortlich.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13373:2003-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1: Präzisierung des Anwendungsbereiches bezüglich der Verwendung anderer Messvorrichtungen und der Kalibrierung; b) Abschnitt 3: Aufnahme "Begriffe" und Neustrukturierung des Dokumentes; c) Abschnitt 4 und Abschnitt 5: genauere Beschreibung zur Messung der Brutto- und Nettomaße von Rohblöcken und Rohplatten; d) Ergänzung der Angaben zur Messgenauigkeit der Prüfeinrichtung; e) Abschnitt 7: Aufnahme eines Abschnitts zur Messung der Maße und anderer geometrischer Merkmale von Fertigerzeugnissen mit gespaltenen/geriefelten/gehauenen Kanten; f) redaktionelle Überarbeitung und Anpassung an die geltenden Gestaltungsregeln.