DIN 19700-13
Stauanlagen - Teil 13: Staustufen
Dam plants - Part 13: Weirs
Einführungsbeitrag
Die Erstellung der Norm wurde aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogrammes "Wasser, Boden und Abfall" gefördert. Staustufen heben den Wasserstand eines Gewässers ständig oder zeitweise an. Sie bestehen aus dem Wehr und der Stauhaltung. Zusätzlich können zu Staustufen Stauhaltungsdämme und Deiche sowie Betriebsanlagen zur Sicherstellung der mit der Stauregelung verbundenen Gewässerbenutzungen beziehungsweise Zielsetzungen (Wasserkraft, Schifffahrt, Sohlstabilisierung, Landeskultur et cetera) und Anlagen zur Herstellung der Durchgängigkeit gehören. Diese Norm gilt für Staustufen in Verbindung mit DIN 19700-10 und DIN 19700-11 und legt Grundsätze für die konstruktive Gestaltung sowie für die Einhaltung ihrer baulichen und betrieblichen Sicherheit fest.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 19700-13:2004-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Vorgaben für die Klassifizierung der Staustufen wurden grundsätzlich überarbeitet; b) die Regelungen für die Bemessung von Staustufen wurde vollständig überarbeitet und an die Vorgaben der DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) in Verbindung mit DIN EN 1997-1/NA sowie DIN 1054 angepasst; c) zur Abgrenzung zwischen Stauhaltungsdämmen und Deichen wurde eine eindeutige und abflussunabhängige Definition gewählt; d) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.