DIN 38414-17
Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung - Schlamm und Sedimente (Gruppe S) - Teil 17: Bestimmung von extrahierbaren organisch gebundenen Halogenen (EOX) (S 17)
German standard methods for the examination of water, waste water and sludge - Sludge and sediments (group S) - Part 17: Determination of the organically bound halogens amenable to extraction (EOX) (S 17)
Einführungsbeitrag
Diese Norm legt ein Verfahren zur Untersuchung von extrahierbaren organisch gebundenen Halogenen (EOX) in Schlämmen und Sedimenten fest. Der Gehalt an extrahierbaren organisch gebundenen Halogenen wird bestimmt und als Massenanteil (Chlor) angegeben.
Die untere Anwendungsgrenze liegt bei 0,2 mg Chlor je kg Trockenmasse.
Leicht- und mittelflüchtige organische Halogenverbindungen werden nicht vollständig erfasst.
Die Anwendbarkeit des Verfahrens auf weitere Feststoffe ist nicht ausgeschlossen; sie muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Wichtigste Änderung gegenüber DIN 38414-17:1989-11 ist die Streichung des Verfahrens nach Wickbold.
Zur Trocknung kann wahlweise nach DIN 38414-22 "Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung - Schlamm und Sedimente (Gruppe S) - Teil 22 : Bestimmung des Gefriertrockenrückstandes und Herstellung der Gefriertrockenmasse eines Schlammes (S 22)", beziehungsweise DIN 19747 "Untersuchung von Feststoffen - Probenvorbehandlung, -vorbereitung und -aufarbeitung für chemische, biologische und physikalische Untersuchungen", verfahren werden.
Die Extraktionszeit muss mindestens 100 Extraktionszyklen (etwa 8 Stunden) betragen.
Die Temperatur im Verbrennungsraum muss während der gesamten Analysenzeit mindestens 950 °C betragen.
Die Bestimmung von ausblasbaren organisch gebundenen Halogenen (POX) entfällt.
Dieses Dokument wurde vom Unterausschuss NA 119-01-03-04 UA "Schlamm und Sedimente" des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im Normenausschuss Wasserwesen (NAW) in DIN erarbeitet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 38414-17:1989-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) das Verfahren nach Wickbold wurde gestrichen; b) Trocknung nach DIN 38414-22 bzw. DIN 19747; c) Extraktionszeit mindestens 100 Extraktionszyklen (etwa 8 Stunden); d) Mineralisierung im Sauerstoffstrom bei mindestens 950 °C; e) Wegfall der Bestimmung von ausblasbaren organisch gebundenen Halogenen (POX); f) die Norm wurde redaktionell überarbeitet. Gegenüber DIN 38414-17: 2014-04 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) normativer Verweis DIN 38409-22 gelöscht (Norm wurde 2015-12 zurückgezogen) und in 9.4 durch DIN EN ISO 9562 ersetzt; b) normativer Verweis DIN EN 12880 durch DIN EN 15934 ersetzt; c) in 9.1, letzter Absatz, praxiskonforme Präzisierung der Temperaturangabe unter Laborbedingungen in (3 plus/minus 2) °C entsprechend DIN EN ISO 5667-3. d) Korrektur in 9.3.1, 2. Anstrich: "Trockenrückstand" durch "Restwassergehalt" ersetzt.