DIN 1999-100
Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten - Teil 100: Anwendungsbestimmungen für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2
Installations for separation of light liquids - Part 100: Application provisions for installations for separation of light liquids in accordance with DIN EN 858-1 and DIN EN 858-2
Einführungsbeitrag
Im Zuge der Erarbeitung von EN 858-1 und EN 858-2 konnten nicht alle Festlegungen für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten in allen CEN-Mitgliedsländern vereinheitlicht werden. Diese nicht in die Europäischen Normen aufgenommenen Anforderungen, bleiben auf der Grundlage entsprechender bau-, satzungs- und wasserrechtlicher Bestimmungen bis auf Weiteres gültig. Die für Deutschland erforderlichen Angaben wurden nun in der vorliegenden nationalen Ergänzungsnorm DIN 1999-100 beschrieben. Daraus ergibt sich, dass DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 und DIN 1999-100 gemeinsam angewendet werden müssen, um das bisherige Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Leichtflüssigkeiten im Sinne dieser Norm sind auch Mischungen aus Leichtflüssigkeiten und Biodiesel nach DIN EN 14214 und Bioheizöl nach DIN EN 14213 mit Biodiesel- beziehungsweise Bioheizölanteilen bis 100 % (V/V). Für diese Leichtflüssigkeiten gilt diese Norm gemeinsam mit der DIN 1999-101. Leichtflüssigkeiten im Sinne dieser Norm sind auch Leichtflüssigkeiten nach DIN EN 858-1 mit einer Beimischung von bis zu 10 % (V/V) Ethanol. Die Norm legt für die Anwendung von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten zusätzliche Bestimmungen für die folgenden Aspekte fest: chemische Beständigkeit von Werkstoffen und Wasserdichtheit von Beton, Baugrundsätze mit Blick auf Schachtaufbauten und Abdeckungen bei erdeingebauten und frei aufgestellten Abscheideranlagen innerhalb von Gebäuden, Zugänglichkeit, Rohranschlüsse, Schlammfänge, Probenahmeschächte und -einrichtungen, selbsttätige Warn- und Verschlusseinrichtungen, werkmäßig und nachträglich hergestellte Kabeldurchführungen (einschließlich Austausch oder Änderung von Kabeln), Maße und Grenzabmaße, Beschichtungen/Auskleidungen und elektrische Einrichtungen, aber auch zu Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit, Brandschutz, Prüfungen der Wasserdichtheit des Betons und selbsttätiger Verschlusseinrichtungen sowie zur Kennzeichnung und Produktinformation. Die Bemessung umfasst zusätzliche Angaben zu Schlammfangvolumen, Fahrzeugwaschanlagen, Regenwasserabfluss und Flächenermittlung bei Schlagregen. Einen breiten Raum nehmen Aspekte der Planung, Einbau und Anschluss an die Entwässerungsanlage (Einbaustelle, Rohrverbindungen, Freiaufstellung von Abscheidern, paralleler Einbau von Abscheidern vor Ort, separate Auffangbehälter für Leichtflüssigkeiten, Schutz gegen Rückstau, Abscheider in überflutungsgefährdeten Bereichen) und Betrieb, Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion der Abscheideranlage (einschließlich Betriebstagebuch und Entnahme von Abwasserproben) ein. Wegen ihrer funktionalen Bedeutung der Dichtheit von Abscheideranlagen wird ihrer Prüfung ein eigener Anhang gewidmet, in dem Anforderungen an die Regelfallprüfung und Prüfgeräte, Vorbereitung, Durchführung sowie zur Prüfung von Altanlagen und Prüfung bei Vorliegen besonderer Bedingungen festgelegt werden. Viele Rückfragen aus der Fachöffentlichkeit veranlassten den Ausschuss zur Aufnahme weiterer Anhänge für Berechnungsbeispiele für die erforderliche Überhöhung sowie für eine Positionierung zu Bioethanol im Abwasser.
Die Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 119-05-05 AA "Abscheider" des DIN-Normenausschusses Wasserwesen (NAW) erarbeitet.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 1999-100:2003-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel geändert; b) neue Begriffe aufgenommen; c) Nachweis der chemischen Beständigkeit der Werkstoffe auf ethanolhaltige Kraftstoffe erweitert; d) Festlegungen zu Schachtaufbauten zwischen Erdeinbau und Freiaufstellung der Abscheideranlage differenziert; e) Zugänglichkeit zwischen verschiedenen Anlagenzuständen für bestimmte Zwecke unterschieden; f) Anforderungen an Kabeldurchführungen aufgenommen; g) Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit eingeführt; h) Prüfung der Wasserdichtheit des Betons präzisiert; i) Festlegung zur Auslösekraft für selbsttätige Verschlusseinrichtungen mit Auslösemechanismus aufgenommen; j) Ermittlung des Regenwasserabflusses und die Flächenermittlung bei Schlagregen für die Bemessung aufgenommen; k) eigenen Abschnitt für Planung, Einbau und Anschluss an die Entwässerungsanlage mit zusätzlicher Berücksichtigung der Aspekte Einbaustelle (einschließlich der Problematik überflutungsgefährdeter Bereiche), separate Auffangbehälter für Leichtflüssigkeiten, Schutz gegen Austritt von Leichtflüssigkeiten, Probenahmestellen und -einrichtungen aufgenommen; l) bisherige Angaben zu Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung präzisiert und Angaben zu Betriebstagebuch und Generalinspektion erweitert; m) Festlegung und Beispiel zur Ermittlung der erforderlichen Überhöhung aufgenommen; n) redaktionelle Bearbeitung.