DIN EN 14033-3
Bahnanwendungen - Oberbau - Schienengebundene Bau- und Instandhaltungsmaschinen - Teil 3: Allgemeine Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 14033-3:2017
Railway applications - Track - Railbound construction and maintenance machines - Part 3: General safety requirements; German version EN 14033-3:2017
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument (EN 14033-3) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 "Bahnanwendungen" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der NA 087-00-01-02 UA "Gleisbaumaschinen und -geräte" im Normenausschuss "Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)". Dieses Dokument ist derzeit zur formellen Abstimmung vorgelegt und wird EN 14033-3:2009+A1:2011 ersetzen. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien. Die Normenreihe EN 14033 "Bahnanwendungen-, Oberbau-, Schienengebundene Bau- und Instandhaltungsmaschinen" besteht aus folgenden Teilen: - Teil 1: Technische Anforderungen an das Fahren, - Teil 2: Technische Anforderungen an die Versetzfahrt und die Arbeitsstellung, - Teil 3: Allgemeine Sicherheitsanforderungen. Dieses Dokument (EN 14033-3) behandelt die Sicherheitsanforderungen für Maschinen im Arbeits- und Versetzmodus; es handelt sich hierbei um eine harmonisierte Norm auf der Basis der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Auf die betreffenden Maschinen und die behandelten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse wird im Anwendungsbereich dieses Dokuments hingewiesen. Für Maschinen, die nach den Festlegungen dieser Typ-C-Norm konzipiert und gebaut worden sind, gilt: Wenn die Festlegungen in dieser Typ-C-Norm von den Festlegungen in Typ-B-Normen abweichen, haben die Festlegungen dieser Typ-C-Norm Vorrang gegenüber den Festlegungen der anderen Normen. Der Anwendungsbereich ist wie folgt beschrieben: Diese Europäische Norm legt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse fest, die von schienengebundenen Maschinen ausgehen können und während ihres Einsatzes auf Eisenbahnstrecken entstehen können. Diese Maschinen sind für den Einsatz bei Bau, Instandhaltung und Inspektion von Gleisen, Bauwerken, Infrastrukturanlagen und Fahrleitungsanlagen (Oberleitung und Stromschiene) bei bestimmungsgemäßer Verwendung vorgesehen sowie unter Bedingungen der vom Hersteller vorhersehbaren mißbräuchlichen Verwendung, siehe Abschnitt 4. Diese Europäische Norm gilt für schienengebundene Maschinen und andere Fahrzeuge - nachfolgend Maschinen genannt - für Arbeiten ausschließlich auf dem Gleis (unter Ausnutzung der Reibung zwischen Schiene und Rädern) sowie für Maschinen, die sich im Arbeitsmodus teilweise auf dem Schotter oder auf dem Planum abstützen und für Bau, Instandhaltung und Inspektion von Gleisen, Bauwerken, Infrastrukturanlagen und Fahrleitungsanlagen (Oberleitung und Stromschiene) verwendet werden. Diese Europäische Norm gilt für Maschinen, die für die Beeinflussung von Signal- und Steuerungssystemen gebaut sind. Anforderungen an ähnliche Maschinen sind in anderen Europäischen Normen festgelegt, siehe Anhang G. Diese Europäische Norm legt die gemeinsamen Gefährdungen unter üblichen Bedingungen während des Fahrens, des Zusammenbaus, der Aufrüstung, der Inbetriebnahme (einschließlich Einstellung, Programmierung und Prozessumstellung), Arbeitseinsatz, Reinigen, Fehlersuche, Instandhaltung und Außerbetriebsetzung der Maschinen fest. Bei außergewöhnlichen Umständen, zum Beispiel extremen Umgebungstemperaturen (weniger als -20°C oder größer als +40°C), hoch korrosiver oder kontaminierter Umgebung, zum Beispiel verursacht durch Chemikalien, und potentiell explosiver Atmosphäre können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sein. Durch die Vorbeifahrt von Hochgeschwindigkeitszügen mit mehr als 190 km/h verursachte Luftdrücke werden nicht behandelt. Die behandelten gemeinsamen Gefährdungen berücksichtigen allgemeine Gefährdungen, die durch die Maschinen verursacht werden und auch Gefährdungen durch die folgenden maschinenspezifischen Funktionen, die bei zwei oder mehr Maschinenarten vorhanden sind: - Schotter ausheben, Schotter reinigen, Schotter planieren, Schotter verdichten; - Stopfen; - Gleis erneuern; - Kranarbeiten; - Instandhalten der Infrastruktur; während Aufrüstung, Einsatz, Instandhaltung und Wartung. Diese Europäische Norm behandelt nicht alle spezifischen Maschinenfunktionen, ausgenommen die im vorherigen Absatz angeführten und auch nicht die Gefährdungen, die bei kombinierten Maschinen oder bei Kombination verschiedener Funktionen entstehen können. Diese Europäische Norm behandelt nicht: - Anforderungen in Bezug auf Arbeitsqualität und Maschinenleistung; - Maschinen, welche die Fahrleitung für Traktionszwecke benutzen; - besondere Anforderungen, die durch einen Betreiber der Eisenbahninfrastruktur festgelegt werden; - zusätzliche oder alternative Anforderungen, die durch den Hersteller und/oder Maschinenbetreiber festgelegt werden. Gegenüber DIN EN 14033-3:2012-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriffe überarbeitet; b) 5.15 "Steuerungssysteme" neu aufgenommen; c) 5.29 "Instandhaltung" überarbeitet; d) 5.31 "Bewegliche Komponenten der Maschine" neu aufgenommen; e) 6.7 "Schotterräumketten" neu aufgenommen; f) 6.8 "Schotterstaub" neu aufgenommen; g) 6.9 "Schienenschleifwagen (Schleifen, Abfräsen oder Planen)" neu aufgenommen; h) 8.1.6 "Schwingungen" in 5.24 und Anhang F integriert; i) Anhang D "Anforderungen an Kamera-Monitor-Systeme" neu aufgenommen; j) Anhang E "Anforderungen an Nahbereich-Überwachungssysteme" neu aufgenommen; k) Anhang F "Schwingungsprüfung" neu aufgenommen; l) redaktionell überarbeitet. Für diese Norm ist das Gremium NA 087-00-01-02 UA "Gleisbaumaschinen und -geräte" bei DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 14033-3:2012-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen aktualisiert; b) Überarbeitung der Begriffe; c) Abschnitt 4, Liste der signifikanten Gefährdungen, überarbeitet; d) Abschnitt 5, Allgemeine Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen, überarbeitet; e) Abschnitt 6, Zusätzliche Sicherheitsanforderungen und/oder -maßnahmen für spezifische Maschinen-funktionen, überarbeitet; f) Abschnitt 8, Benutzerinformation, überarbeitet; g) Anhang B, Prüfung der Konformität, überarbeitet; h) Anhang C, Geräuschmessnorm (Genauigkeitsgrad 2), überarbeitet; i) neuer Anhang D, Anforderungen an Kamera-Monitor-Systeme; j) neuer Anhang E, Anforderungen an Nahbereichs-Überwachungssysteme; k) neuer Anhang F, Vibrationsmessnorm; l) redaktionelle Änderungen.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 087-00-01-02 UA - Gleisbaumaschinen und -geräte