DIN EN 16727-3
Bahnanwendungen - Oberbau - Lärmschutzwände und verwandte Vorrichtungen zur Beeinflussung der Luftschallausbreitung - Nicht akustische Eigenschaften - Teil 3: Allgemeine sicherheits- und umweltbezogene Anforderungen; Deutsche Fassung EN 16727-3:2017
Railway applications - Track - Noise barriers and related devices acting on airborne sound propagation - Non-acoustic performance - Part 3: General safety and environmental requirements; German version EN 16727-3:2017
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm legt Mindestanforderungen und andere Kriterien zur Bewertung der allgemeinen Sicherheit und der Gebrauchstauglichkeit im Hinblick auf Umweltbedingungen von Lärmschutzwänden und verwandten Vorrichtungen zur Beeinflussung der Luftschallausbreitung unter eisenbahntypischen Bedingungen fest. Die Anforderungen bei erschwerten Bedingungen müssen vom Konstrukteur berücksichtigt werden. Diese Europäische Norm ist Teil der Normenreihe EN 16727 "Bahnanwendungen - Oberbau - Lärmschutzwände und verwandte Vorrichtungen zur Beeinflussung der Luftschallausbreitung - Nicht akustische Eigenschaften", die aus den folgenden Teilen besteht: - Teil 1: Mechanische Eigenschaftsanforderungen unter statischen Belastungen - Berechnungs- und Prüfverfahren; - Teil 2-1: Mechanische Eigenschaftsanforderungen unter dynamischen Belastungen aufgrund vorbeifahrender Züge - Prüfverfahren; - Teil 2-2: Mechanische Eigenschaftsanforderungen unter dynamischen Belastungen infolge Zugverkehr - Berechnungsverfahren; - Teil 3: Allgemeine sicherheits- und umweltbezogene Anforderungen. Beim Ausüben ihrer vorrangigen Funktion sollten Lärmschutzwände und verwandte Vorrichtungen zur Beeinflussung der Luftschallausbreitung, die entlang von Eisenbahnstrecken verlaufen, keine Gefahr für Eisenbahnnutzer oder andere Personen in der Nähe oder in der weiteren Umgebung darstellen. Lärmschutzwände und verwandte Vorrichtungen sollten die Ausbreitung von Feuer von Seitenstreifen oder angrenzendem Gelände nicht begünstigen. Zusätzlich dazu kann eine Feuerbeständigkeit in Übereinstimmung mit eingeführten Normen erforderlich sein, um das Risiko für angrenzendes Gelände oder Bahnpersonal, das sich im Gleisbereich aufhält, zu minimieren. Lärmschutzwände und verwandte Vorrichtungen sollten kein Licht in Richtung des Triebfahrzeugführers reflektieren, wodurch die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs beeinträchtigt werden könnte. Sie sollten aus Baustoffen hergestellt sein, die keine giftigen Dämpfe oder Flüssigkeiten aufgrund natürlicher oder industrieller Prozesse oder im Brandfall absondern. Lärmschutzwände sollten bei einem Notfall Fluchtwege für Fahrgäste und eine Zugangsmöglichkeit für Rettungspersonal bieten. Lärmschutzwände und verwandte Vorrichtungen zur Beeinflussung der Luftschallausbreitung sind im Allgemeinen nicht dafür ausgelegt, einem Anprall von Fahrzeugen standzuhalten. Konstrukteure können jedoch Angaben über die Auswirkungen solcher Anprallbelastungen nutzen, um die Anforderungen zum Schutz von Eisenbahnnutzern und Passanten festzulegen. Das zuständige Normungsgremium ist NA 087-00-01-11 UA "Lärmschutzwände an Schienenwegen".
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 087-00-01-11 UA - Lärmschutzwände an Schienenwegen