DIN VDE V 0681-1
; VDE V 0681-1:2016-11
Arbeiten unter Spannung - Geräte zum Betätigen und Prüfen mit Nennspannungen über 1 kV - Teil 1: Allgemeine Festlegungen
Live working - Devices for operating and testing with nominal voltages exceeding 1 kV - Part 1: General requirements
Verfahren
Vornorm
Einführungsbeitrag
Diese Vornorm gilt für Geräte zum Betätigen unter Spannung stehender Teile mit Nennspannungen von 1 kV bis 420 kV Wechselspannung. Die Geräte können in Innenanlagen und im Freien verwendet werden. Bei entsprechender Bauform können sie auch kurzzeitig unter Witterungseinflüssen, durch die die Betätigungsstange befeuchtet wird, eingesetzt werden. Es ist allgemeine Praxis, solche Geräte in Gleichspannungsanlagen mit gleicher Nennspannung zu verwenden. Diese deutsche Vornorm gilt nicht für - Stangen nach DIN EN 60832 1 (VDE 0682 211) - Arbeitsköpfe nach DIN EN 60832 2 (VDE 0682 212) - Stangen nach DIN EN 50508 (VDE 0682 213) - Stangen nach DIN EN 62193 (VDE 0682 603) - Stangen für Spannungsprüfer der zusammengehörigen Bauart nach DIN EN 61243-1(VDE 0682 411) und DIN EN 61243 2 (VDE 0682 412) - Stangen für Phasenvergleicher der zusammengehörigen Bauart nach DIN EN 61481-1 (VDE 0682 4311) und DIN EN 61481-2 (VDE 0682 4312). Zuständig ist das UK 214.4 "Ausrüstungen und Geräte zum Arbeiten unter Spannung; Prüfgeräte, Isolierstangen und Vorrichtungen zum Erden und Kurzschließen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN VDE 0681-1 (VDE 0681-1):1986-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung des spezifischen Widerstandes des bei Beregnungsprüfungen verwendeten Wassers an die Baunorm für kapazitive Spannungsprüfer DIN VDE 61243-1 (VDE 0682-411). b) Die Kennzeichnung nach DIN 48699 "Isolator" wurde durch die Kennzeichnung nach IEC 60417-5216 (DB) "Doppeldreieck" ersetzt. c) Die normativen und informativen Verweisungen auf andere Normen sowie die Literaturhinweise wurden aktualisiert. d) Der Umfang der Wiederholungsprüfung wurde im Anhang B (informativ) festgelegt.