DIN 1946-4
Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens
Ventilation and air conditioning - Part 4: Ventilation in buildings and rooms of health care
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 041-02-53 AA im DIN-Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS) unter Beteiligung der betroffenen Fachkreise und Regelsetzer erarbeitet. Dieser Norm-Entwurf gilt für Planung, Bau, Abnahme und Betrieb raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) in Gebäuden und Räumen für das Gesundheitswesen, in denen medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe an Personen vorgenommen werden, sowie in damit unmittelbar durch Türen, Flure und so weiter in Verbindung stehenden Räumen, zum Beispiel in: -Krankenhäusern; -Tageskliniken; -Arztpraxen (Eingriffsräume); -ambulanten Operationszentren/-einrichtungen; -Dialysezentren sowie Bereichen und Einrichtungen für interne und externe (Dienstleistungs-) Einheiten für die Aufbereitung von Medizinprodukten (ZSVA, vormals "Zentralsterilisationen"). Für die Planung von Sonderbehandlungseinheiten (zum Beispiel Abteilungen zur Behandlung hochinfektiöser, lebensbedrohlicher Infektionskrankheiten et cetera) sind ergänzende Anforderungen zu berücksichtigen.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 1946-4:2008 12 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: Berücksichtigung der Anforderungen aus Infektionsschutz- und Medizinprodukterechts sowie der relevanten Vorgaben des Arbeitsschutzes. Modifikation sowohl auslegungsrelevanter Kriterien als auch der benötigten Verfahren zur Anlagenqualifizierung für die technischen und hygienischen Abnahme- und Wiederholungsprüfungen Spezifikation der Qualifizierung von OP-Räumen auf der Grundlage des aktuellen internationalen Regelwerkes für Reinräume und Reinraumbereiche (DIN EN ISO 14644) Beschränkung auf ein Messverfahren für die Hygieneabnahme Berücksichtigung der Anforderungen DIN 13080 Ergänzung um eine differenzierte Prüfliste zur Durchführung der Technischen Abnahme von RLT-Anlagen als neuer Anhang.