DIN 21635
Wetterbauwerke für den Bergbau - Wetterschleusen - Errichtung und Betrieb
Air regulation systems in mining - Air locks - Building and operation
Einführungsbeitrag
Grubenbauer in Bergwerken müssen mit Frischluft versorgt werden. Die Führung und Regelung der Luftströme erfolgt mittels Wetterbauwerken. Wettertüren sind Öffnungen in diesen Bauwerken, die dem Durchlass von Personen (Fahrweg) oder der Förderung (Förderweg) dienen. In dieser Norm werden die sicherheitstechnischen Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Wetterschleusen im Steinkohlenbergbau unter Tage festgelegt. Wetterschleusen haben die Aufgabe, die planmäßige und stabile Wetterverteilung im Grubengebäude durch Drosselung von Wetterströmen sicherzustellen, ohne dabei Förderung und Fahrung in dem betreffenden Wetterweg zu beeinträchtigen. Wetterstrom- und Wetterdruckverteilung dürfen sich bei Betätigung der Schleusentüren nicht nennenswert verändern. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-15-06 AA "Bewetterungsanlagen" im Fachbereich "Bergbaumaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Bewetterungsanlagen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 21635:1998-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bild 1 ergänzt (Regulierungseinrichtung); b) Begriffe Blendrahmen, Förderwegtür, Fahrwegtür überarbeitet; c) Begriff "Stetigfördererschleuse" durch "Gurtfördererschleuse" ersetzt; d) Begriffe Regulierungseinrichtung, Vorrangschaltung, Notentriegelung ergänzt; e) Abschnitt Baustoffe präzisiert; f) Bild 2 ergänzt (Regulierungseinrichtung); g) Sicherheitsabstand für zeit- und wegeabhängige Steuerung vereinheitlicht; h) Druckverbrauch bei Gurtfördererschleusen ohne Deckelband auf 200 Pa erhöht; i) Profilfreiheit auf 500 mm erhöht; j) Abschnitt zu Pendelschnüren gestrichen; k) Kontrolle der Stellung der Wettertüren und Signalanlagen präzisiert; l) Schleusentyp D für gleichzeitige Fahrung und Förderung neu aufgenommen; m) Abschnitt über zusätzliche Sicherheitseinrichtungen für Schleusentyp D neu aufgenommen; n) Tabelle 1 grundlegend überarbeitet; o) Norm redaktionell überarbeitet.