DIN EN 61577-4
; VDE 0493-1-10-4:2015-03
Strahlenschutz-Messgeräte - Geräte für die Messung von Radon und Radon-Folgeprodukten - Teil 4: Einrichtungen für die Herstellung von Referenzatmosphären mit Radonisotopen und ihren Folgeprodukten (STAR) (IEC 61577-4:2009, modifiziert); Deutsche Fassung EN 61577-4:2014
Radiation protection instrumentation - Radon and radon decay product measuring instruments - Part 4: Equipment for the production of reference atmospheres containing radon isotopes and their decay products (STAR) (IEC 61577-4:2009, modified); German version EN 61577-4:2014
Einführungsbeitrag
Die Normenreihe IEC 61577 befasst sich mit den allgemeinen Aspekten bei der Prüfung und Kalibrierung von Messgeräten für Radon und Radon-Folgeprodukten. Sie soll auch helfen, Typprüfungen festzulegen, die zum Zwecke der Überprüfung der Leistung dieser Geräte durchzuführen sind. Diese Typprüfungen werden in IEC 61577-2 und IEC 61577-3 beschrieben. IEC 61577-4 betrifft Anlagen für Radon-Prüfatmosphären (hier mit dem Akronym STAR - System for Test Atmospheres with Radon - bezeichnet), die für die Prüfung von Geräten zur Messung von Radon und Radon-Folgeprodukten in einer Referenzatmosphäre benötigt werden. Zuständig ist das DKE/GUK 967.2 "Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN IEC 61577-4 (VDE 0493-1-10-4):2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In den Anmerkungen zu den Definitionen 3.2.11 und 3.2.12 wurden die Partikelgrößen spezifiziert; b) bezüglich der Einflussgrößen wurde 6.3.1 dahingehend konkretisiert, dass nur diejenigen Einflussgrößen zu betrachten sind, die für die zu prüfende Art von Radonkammer relevant sind; c) in 6.3.2 und Tabelle 1 wurde der Temperaturbereich auf +18 °C bis +24 °C erweitert; d) in 6.3.3 und Tabelle 1 wurde der Referenzwert für die relative Luftfeuchte auf 65 % erhöht und der Feuchtebereich auf 40 % bis 75 % erweitert; e) in Tabelle 1 wurden die Referenzbedingungen der Umgebungs-Gammadosisleistung und des nichtangelagerten Anteils als vernachlässigbar festgelegt; f) der Bereich der Aerosolteilchengröße unter Standardprüfbedingungen wurde auf 0,1 µm bis 0,5 µm erweitert; g) in Tabelle A.1 wurde die Zeile für den nichtangelagerten Anteil der RnDP222 gestrichen.