DIN EN 62116
; VDE 0126-2:2014-11
Photovoltaik-Wechselrichter für den Anschluss an das Stromversorgungsnetz - Prüfverfahren für Maßnahmen zur Verhinderung der Inselbildung (IEC 62116:2014); Deutsche Fassung EN 62116:2014
Utility-interconnected photovoltaic inverters - Test procedure of islanding prevention measures (IEC 62116:2014); German version EN 62116:2014
Einführungsbeitrag
Der Zweck dieser Internationalen Norm besteht in der Beschreibung eines Prüfverfahrens für die Bewertung der Leistungsfähigkeit von Maßnahmen zur Verhinderung der Inselbildung, die im Zusammenhang mit versorgungsseitig vernetzten PV-Anlagen angewendet werden. Diese Norm beschreibt einen Leitfaden für die Prüfung der Leistungsfähigkeit von automatischen Verhütungsmaßnahmen gegen Inselbildung, die in oder im Zusammenhang mit ein- oder mehrphasigen interaktiven PV-Wechselrichtern von Versorgungsunternehmen installiert und an das Versorgungsnetz angeschlossen sind. Das beschriebene Prüfverfahren und die angegebenen Kriterien sind Mindestanforderungen, die eine Wiederholbarkeit zulassen. Zusätzliche Anforderungen oder strengere Kriterien können festgelegt werden, wenn ein nachweisbares Risiko gezeigt werden kann. Nach den Definitionen in IEC 61727 werden Wechselrichter oder andere Einrichtungen, die die Anforderungen dieser Norm erfüllen, so betrachtet, dass sie die Inselbildung verhindern. Diese Norm kann für andere Typen versorgungsseitig vernetzter Anlagen angewendet werden (zum Beispiel auf Wechselrichter gestützte Mikroturbinen und Brennstoffzellen, Induktions- und Synchronmaschinen). Für andere als auf Wechselrichter gestützte PV-Systeme kann eine technische Überprüfung erforderlich sein. Zuständig ist das DKE/K 373 "Photovoltaische Solarenergie-Systeme" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 62116 (VDE 0126-2):2012-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Begriff "Tatsächliche Leistung" wurde durch "Wirkleistung" ersetzt; b) Änderung in 5.2; c) Änderung in den Tabellen 5, 6 und 7.