DIN 21913-6
Bergmännisches Risswerk - Tiefbau - Teil 6: Sanierung
Mine plans - Deep mining - Part 6: Safekeeping
Einführungsbeitrag
Zur Vermeidung beziehungsweise Verminderung von Bergschäden und anderen nachteiligen Auswirkungen, insbesondere für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sind bergmännisch hergestellte Hohlräume durch dauerhaft wirksame Maßnahmen zu sanieren. Die Sanierung unzugänglicher Hohlräume erfolgt in der Regel durch Versatzeinbringung durch Bohrlöcher. Die Norm enthält die für die Dokumentation der Sanierungsmaßnahmen erforderlichen Kurzformen, Zeichen und Begriffe. Für nicht bergmännisch hergestellte Hohlräume kann die Norm entsprechend angewandt werden. Die Norm enthält ausführliche Anwendungsbeispiele. Die Norm wurde vom NA 008-11-01-05 AK "Grubenbaue" des Arbeitsausschusses Markscheidewesen des FABERG erstellt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 21913-6:2004-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titel der Norm geändert; b) Abschnitt 5.3 "Darstellung der Ergebnisse der Verwahrung von Tagesöffnungen" gestrichen, da der Abschnitt nach DIN 21913-7 überführt wurde; c) Definitionen überarbeitet; d) Abschnitt zur Dokumentation überarbeitet und neu strukturiert; e) Festlegungen zur Ausgangssituation und Erkundung neu aufgenommen; f) Empfehlungen des Arbeitskreises Altbergbau der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik, Fachsektion Ingenieurgeologie in Kooperation mit dem Deutschen Markscheider-Verein berücksichtigt; g) Zeichen für "Altversatz angetroffen und kein zusätzlicher Versatz eingebracht" und "Strecke mit erkundetem Altversatz, zusätzlich Versatz eingebracht" gestrichen; h) Zeichen für "Sanierungsbereich", "Schacht, gesichert", "Schacht, verwahrt", "Mundloch, gesichert", "Mundloch, verwahrt" neu aufgenommen.