DIN EN 50518-1
; VDE 0830-5-6-1:2014-10
Alarmempfangsstelle (AES) - Teil 1: Örtliche und bauliche Anforderungen; Deutsche Fassung EN 50518-1:2013
Monitoring and alarm receiving centre - Part 1: Location and construction requirements; German version EN 50518-1:2013
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm gilt für Alarmempfangsstellen, welche Signale überwachen und/oder empfangen und/oder verarbeiten, die eine umgehende Reaktion auf Notfälle erfordern. In allen vorhandenen Normen der Reihe EN 50131, die unter CLC/TC 79 "Alarmanlagen" veröffentlicht sind, wird für "Alarmempfangsstellen" die Abkürzung AES verwendet. Um Unklarheiten zu vermeiden und um eine Eindeutigkeit in der Terminologie zu erreichen, wird die Abkürzung AES innerhalb dieser Europäischen Norm weiterverwendet und ist mit ÜAES (Überwachungs- und Alarmempfangsstelle) gleichzusetzen. Die Funktionen Empfangen, Verarbeiten und Einleiten von Aktionen durch (personelle) Intervention als Folge von Informationen aus Alarmanlagen ist nicht nur auf solche Signale begrenzt, die aus Einbruch- und Überfallmeldeanlagen stammen. Die gesamte Normenreihe unter CLC/TC 79 "Alarmanlagen" umfasst Videoüberwachungsanlagen (EN 50132), Personen-Hilferufanlagen (EN 50134), Zutrittskontrollanlagen (EN 50133) und Audio- und Video-Hauskommunikations-Systeme. Alle diese genannten Anlagen können Informationen, Alarme eingeschlossen, zu einer oder mehreren abgesetzten Stellen zur weiteren Verarbeitung, Auswertung und (personeller) Intervention senden. Alle Alarmmeldungen, die von anderen Anlagen generiert werden, wie zum Beispiel Brandmeldeanlagen, (Fahrzeug-) Ortungs- und Verfolgungsanlagen, Anlagen zur Überwachung von Wachpersonal oder Telekommunikationsnetzen, werden üblicherweise zu einer oder mehreren abgesetzten Stellen zur weiteren Verarbeitung, Auswertung und (personellen) Intervention übertragen. In allen vorstehend genannten Fällen können externe und interne kriminelle Handlungen, Notfallsituationen und/oder Unglücksfälle den Schutz und die Sicherheit von Menschen und Einrichtungen gefährden. Die zentralen Stellen, in denen der Empfang, die Verarbeitung und Einleitung von (personeller) Intervention stattfindet, sollten mit den Anforderungen dieser Europäischen Norm übereinstimmen. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 50518-1 (VDE 0830-5-6-1):2010-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Anwendungsbereich ist auf "Einbruch- und Überfallmeldeanlagen" konkretisiert worden; b) Einfügen eines Hinweises, dass alle drei Normenteile zusammenhängend anzuwenden sind und keine Zertifizierung einer AES beruhend auf nur einem oder zwei Teilen der Norm möglich ist; c) Reduzierung der Widerstandsklasse gegen Einbruch von WK 4 (RC 4) auf WK 3 (RC 3); d) Reduzierung der Beschusshemmung vom Glas von BR 4-S auf BR 3-S; e) die Anforderungen an die Sicherung der USV und Notstromgeneratoren, die sich nicht innerhalb der AES befinden, wurden konkretisiert; f) alle normativen Verweisungen wurden aktualisiert; g) einige Begriffe wurden in der Übersetzung angepasst; h) Fußnoten des deutschen Komitees wurden in die Normen aufgenommen.