DIN EN 16473
Feuerwehrhelme - Helme für technische Rettung; Deutsche Fassung EN 16473:2014
Firefighters helmets - Helmets for technical rescue; German version EN 16473:2014
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm legt Mindestanforderungen an Helme für technische Hilfeleistungseinsätze beziehungsweise Rettungseinsätze fest. Diese Helme sind dazu vorgesehen, die obere Hälfte des Kopfes hauptsächlich gegen die Auswirkungen mechanischer Gefährdungen wie Stoß und Durchdringung, Flammen, elektrische und chemische Gefährdungen bei der Durchführung von technischen Rettungsmaßnahmen und damit verbundenen Tätigkeiten zu schützen. Technische Rettungsmaßnahmen umfassen die jeweilige Umgebung sowie damit verbundene Bedingungen bei Einsatzszenarien (die jedoch nicht auf diese beschränkt sind) wie Verkehrsunfälle, Vorfälle im Eisenbahnverkehr sowie Arbeiten in und um eingestürzte(n) Bauwerke(n) gegebenenfalls im Anschluss an Naturkatastrophen (Überschwemmung, Erdbeben und so weiter) häufig über längere Zeiträume. Folglich sollte der Feuerwehrhelm bequem und möglichst leicht sein sowie im richtigen Verhältnis zu den Risiken stehen, denen die Einsatzkräfte ausgesetzt sind. Diese Europäische Norm behandelt keine Helme für die Anwendung in Situationen, in denen Helme nach EN 443 (Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen) besser geeignet wären. Mit der zeitgleichen Veröffentlichung von DIN EN 16473 "Feuerwehrhelme - Helme für technische Rettung" und DIN EN 16471 "Feuerwehrhelme - Helme für Wald- und Flächenbrandbekämpfung" werden auch in Deutschland spezielle und leichtere Feuerwehrhelme für die technische Rettung und für die Wald-/Flächenbrandbekämpfung eine größere Verwendung finden, wie es bereits in anderen Ländern seit langer Zeit der Fall ist. Durch die Aufnahme dieser beiden neuen, speziellen Feuerwehrhelme in das europäische Normenwerk, wird es neben den klassischen Universal-Feuerwehrhelmen nach DIN EN 443 dann insgesamt drei genormte Feuerwehrhelmarten für den jeweiligen Einsatzzweck geben. Alle drei Helme wurden als mit der europäischen Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Richtlinie 89/686/EWG) harmonisierte Normen erarbeitet. Je nach individueller Gefährdungsbeurteilung kann somit zukünftig die für den Einsatzfall genau zugeschnittene und genormte Helmart verwendet werden. Zur Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst siehe folgende Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): - BGI/GUV-I 8663 (Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst), - BGI/GUV-I 8675 (Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren). Für die Norm ist das Gremium NA 031-04-03 AA "Persönliche Schutzausrüstung für die Feuerwehr - SpA zu CEN/TC 158/WG 3" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) zuständig.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 031-04-03 AA - Persönliche Schutzausrüstung für die Feuerwehr - SpA zu CEN/TC 158/WG 3