DIN 21915
Bergmännisches Risswerk - Technische Einrichtungen
Mine plans - Technical facilities
Einführungsbeitrag
Diese Norm enthält die erforderlichen Zeichen, Kurzformen und Begriffe für die Darstellung von technischen Einrichtungen im Bergmännischen Risswerk. Zu den technischen Einrichtungen zählen: - Gleisanlagen, Bandanlagen, Fördereinrichtungen unter Tage; - Betriebsmittel unter Tage, Großgeräte über Tage; - Betriebsanlagen, Immissionsschutzanlagen und Kommunikationseinrichtungen. Die Norm wurde vom Arbeitskreis NA 008-11-01-04 AK "Sonderdarstellungen " im Arbeitsausschuss "Markscheidewesen" des FABERG erstellt.
Änderungsvermerk
Gegenüber der 1995-11 zurückgezogenen Norm DIN 21900:1951-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitte 4.031 "Bahnen, Bandanlagen", 4.041 "Bergwerksmaschinen", 4.042 "Fördermittel" und 4.043 "Gewinnungs- und Absetzergeräte" vollständig überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst.