DIN EN 12312-4
Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 4: Fluggastbrücken; Deutsche und Englische Fassung EN 12312-4:2014
Aircraft ground support equipment - Specific requirements - Part 4: Passenger boarding bridges; German and English version EN 12312-4:2014
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm legt Anforderungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie einige Funktions- und Leistungsanforderungen an Fluggastbrücken fest, die für das Betreten und Verlassen der Kabine von allen üblicherweise im zivilen Luftverkehr eingesetzten Luftfahrzeugen bestimmt sind. Bei der Festlegung der Mindestanforderungen wurde besonders darauf geachtet, Fluggastbrücken in erster Linie sicher, wartungsfreundlich, ökonomisch und zweckdienlich zu gestalten. Abweichungen von den empfohlenen Anforderungen sollten nur dann erfolgen, wenn sorgfältige Prüfung, ausgiebige Untersuchungen, die Risikobeurteilung und längerer Probebetrieb stattgefunden, und sich dadurch alternative Lösungen als anwendbar herausgestellt haben. Diese Europäische Norm ist eine Typ C-Norm entsprechend EN ISO 12100. Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Fluggastbrücken auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Diese Norm gilt für: Brücken mit Fahrwerk; Brücken mit festem Kopf (auch Noseloader genannt) oder Podestbrücken; frei hängende Brücken, für das Ein- und Aussteigen von Fluggästen. Sie ist anzuwenden auf den Teil zwischen Abfertigungsgebäude und Luftfahrzeug. Diese Norm gilt nicht für: Lift-Lounges; Fluggasttreppen; andere Bauarten von Einrichtungen zum Einsteigen in Luftfahrzeuge; oder feste Gebäudeteile, mit denen die Fluggastbrücke verbunden ist. Diese Norm enthält keine Festlegungen für Gefährdungen, die durch Lärm und Vibration verursacht werden. Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht für Fluggastbrücken, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden. Es ist beabsichtigt, diesen Teil der EN 12312 in Verbindung mit prEN 1915-1:2010, EN 1915-2, EN 1915-3 (für Fahrzeuge) und EN 1915-4 anzuwenden.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 12312-4:2009-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung A1:2009 wurde eingearbeitet; b) die Einleitung wurde aktualisiert; c) der Anwendungsbereich wurde aktualisiert; d) Abschnitt 2, Normative Verweisungen, wurde aktualisiert; e) die Begriffe Abfertigung/Abfertigungsgebäude und feste Tunnel-/Brückenverbindung wurden hinzugefügt; f) die Liste der Gefährdungen wurde in Anhang A verschoben; g) 5.1.3 und 5.1.5 wurden hinzugefügt; h) ehemalig 5.1.3 wurde neu benummert und geändert; i) 5.2 bis 5.13 wurden geändert und 5.5.4, 5.7.9, 5.12.5, 5.12.6 wurden hinzugefügt; j) Abschnitt 6, Benutzerinformation, wurde geändert, zusätzliche Warnhinweise wurden zu 6.3 hinzugefügt; k) Abschnitt 7, Nachweis der Anforderungen, wurde geändert; l) Anhang A, Beispiele für Fluggasttreppen, wurde gestrichen und durch die Liste der Gefährdungen ersetzt; m) Anhang ZA, der sich auf die Maschinenrichtlinie 98/37/EG bezog, wurde durch einen Anhang ZA ersetzt, der sich auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bezieht; n) die Literaturhinweise wurden aktualisiert.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 131-08-01 AA - Luftfracht und Bodengeräte