DIN EN 61249-2-30
Materialien für Leiterplatten und andere Verbindungsstrukturen - Teil 2-30: Kaschierte und unkaschierte verstärkte Basismaterialien - Kupferkaschierte mit E-Glasgewebe verstärkte Laminattafeln auf der Basis von Cyanatester-Harz, modifiziert mit halogenfreiem Epoxidharz, mit definierter Brennbarkeit (Brennprüfung mit vertikaler Prüflingslage) (IEC 61249-2-30:2012); Deutsche Fassung EN 61249-2-30:2013
Materials for printed boards and other interconnecting structures - Part 2-30: Reinforced base materials clad and unclad - Non-halogenated epoxide modified cyanate ester woven glass laminate of defined flammability (vertical burning test), copper-clad (IEC 61249-2-30:2012); German version EN 61249-2-30:2013
Einführungsbeitrag
Dieser Teil von IEC 61249 enthält Anforderungen für die Eigenschaften von kupferkaschierten mit E-Glasgewebe verstärkten Laminattafeln auf der Basis von Cyanatester-Harz, modifiziert mit halogenfreiem Epoxidharz, mit definierter Brennbarkeit (Brennprüfung mit vertikaler Prüflingslage) in Dicken von 0,03 mm bis 1,60 mm. Die Brennbarkeitseinstufung wird durch Anwendung halogenfreier anorganischer und/oder organischer Flammschutzzusätze erreicht. Diese Flammschutzmittel sind in die Polymerstruktur eingebaut oder liegen als Additive im Harzsystem vor. Die Glasübergangstemperatur ist auf eine Temperatur von mindestens 160 °C festgelegt. Die Anforderungen einiger Eigenschaften sind in verschiedene Leistungsklassen unterteilt. Die gewünschte Klasse muss in der Bestellung des Abnehmers deklariert werden, um Fehllieferungen auszuschließen. Die Tafel besteht aus einem ein- oder beidseitig mit Metallfolie kaschierten Isolierträger. Das Harzsystem besteht aus Cyanatester-Harz, das in der Weise mit halogenfreiem Epoxidharz modifiziert, dass daraus hergestellte Laminattafeln eine Glasübergangstemperatur von mindestens 160 °C aufweisen. Der Gesamt-Halogengehalt - bezogen auf Harz plus Verstärkungsmaterial - beträgt maximal 1500 ppm, wobei der Chlorid- und der Bromidgehalt im Einzelnen jeweils maximal 900 ppm beträgt. Dem Laminat dürfen zur Verbesserung der Verarbeitbarkeit Kontrastmittel zugesetzt werden, z.B. zur Kontraststeigerung bei der automatischen optischen Prüfung (AOI). Weitere Abschnitte behandeln die elektrischen Eigenschaften und die nichtelektrischen Eigenschaften des kupferkaschierten Laminats. Die unkaschierte Seite einer einseitig kaschierten Tafel muss das natürliche vom Aushärtungsprozess herrührende Erscheinungsbild aufweisen. Kleine Farbabweichungen sind zulässig. Weiterhin muss diese Tafelseite einen Glanz aufweisen, wie er durch die Oberflächenqualität der verwendeten Pressbleche oder Trennfolien vorgegeben wird. Abweichungen im Glanz, die auf die Druckeinwirkung der beim Aushärtungsprozess freiwerdenden Gase zurückzuführen sind, sind zulässig. Bei der Bestellung kann die Laminat-Dicke entweder einschließlich oder ausschließlich der bestellten Kupferkaschierung angegeben werden. Als allgemeine Richtlinie gilt, dass bei Laminat-Dicken unterhalb 0,8 mm die Dicke ohne Kaschierung, bei Laminat-Dicken ab 0,8 mm die Dicke einschließlich Kaschierung angegeben wird. Nachfolgend werden die nichtelektrischen Eigenschaften des Basismaterials nach vollständiger Entfernung der Kupferkaschierung behandelt. Um sicherzustellen, dass keine Fehler auf der Oberfläche oder unter der Oberfläche des Materials vorliegen, die über das aufgeführte Maß hinausgehen, sind die geätzten Prüflinge einer Beschaffenheitsprüfung zu unterziehen. Die Prüflinge werden unter Verwendung einer optischen Einrichtung mit mindestens 4facher Vergrößerung geprüft. Schiedsprüfungen müssen bei 10facher Vergrößerung durchgeführt werden. Die Lichtverhältnisse müssen für das zu prüfende Material geeignet sein; sie können auch zwischen Abnehmer und Lieferant vereinbart werden. Ein weiterer Abschnitt behandelt die Qualitätssicherung. Laminate, die nach dieser Norm geliefert werden, müssen qualifiziert werden. Die Qualifizierungsprüfungen sind durchzuführen zum Nachweis, dass der Hersteller zur Produktion von Material entsprechend dieser Norm befähigt ist. Die Qualifizierungsprüfungen müssen in einem Labor durchgeführt werden, das die IEC-Laboranforderungen erfüllt. In Anhang C findet sich eine Liste der normalen Qualifizierungsprüfungen. Der Hersteller muss eine Datenbank unterhalten, aus der hervorgeht, dass seine Materialien diese Norm erfüllen, und muss diese Daten zur Einsicht auf Anfrage leicht zugänglich bereithalten. Wenn nicht anders in der Bestellung des Abnehmers festgelegt, müssen die Laminattafeln mit einem Etikett gekennzeichnet werden, das das Hersteller-Kennzeichen, die Nenndicke, die Kupferkaschierung und die Los-Nummer enthält. Das Etikett muss bei üblicher Handhabung des Materials lesbar bleiben, sich aber vor der Verarbeitung des Materials leicht entfernen lassen. Zuschnitte sind nur durch ein Etikett auf der Verpackung zu kennzeichnen. Der informative Anhang A enthält technische Angaben. Die Angaben in diesem Anhang stellen keine Anforderungen für Materialeigenschaften dar, sondern sind lediglich als allgemeine Richtwerte für Konstruktions- und technische Zwecke gedacht. Wenn vom Anwender spezielle technische Informationen benötigt werden, ist dazu Kontakt mit dem Lieferanten des aktuellen Materials entsprechend dieser Norm aufzunehmen. Anwender dieser Norm werden gebeten, zusätzliche technische Daten zu liefern, die bei künftigen Neuausgaben in diesen Anhang einzubringen sind. Es ist zu erwarten, dass Materialien entsprechend dieser Norm für die aufgeführten Eigenschaften die im Folgenden genannten typischen Werte aufweisen. Weitere Abschnitte benennen chemische Eigenschaften, elektrische Eigenschaften, Brennbarkeits-Eigenschaften, mechanische Eigenschaften, physikalische Eigenschaften und thermische Eigenschaften. Der informative Anhang B enthält Angaben zu üblichen Laminat-Konstruktionen. Die Angaben stellen keine Anforderungen für Materialkonstruktionen bestimmter Dicke dar, sondern sind lediglich als allgemeine Richtlinie für Konstruktions- und technische Zwecke gedacht. Für eine gegebene Materialdicke können auch andere Konstruktionen mit höheren Leistungsmerkmalen auf dem Markt erhältlich sein. Wenn spezielle Konstruktionsangaben vom Anwender benötigt werden, ist dazu Kontakt mit dem Lieferanten des aktuellen Materials nach dieser Norm aufzunehmen. Der informative Anhang C enthält eine Richtlinie zu Qualifizierungs- und Konformitätsprüfungen. Die Angaben in diesem Anhang stellen keine Anforderungen für die Qualifizierungs- und Konformitätsprüfungen dar. Im Qualitätssystem des Herstellers müssen für Materialien, die nach dieser Norm geliefert werden, die aktuellen Qualifizierungs- und Konformitätsprüfungen festgelegt sein. Prüfdaten und Zusammenfassungen von Prüfergebnissen müssen zur Stützung der verwendeten Prüfschemata zur Qualifizierungs- und Konformitätsprüfung zur Verfügung stehen. Hat der Hersteller kein Qualitätssystem, ist dieser Anhang zu verwenden. Zuständig ist das DKE/K 682 "Montageverfahren für elektronische Baugruppen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/K 682 - Aufbau- und Verbindungstechnik für elektronische Baugruppen