DIN 83219
Steigöffnungen in Kettenkästen
Recessed handholes and footholes in chain lockers
Einführungsbeitrag
Bei Steigöffnungen nach dieser Norm handelt es sich um Öffnungen, die zum Beispiel in die Zwischenwände in Kettenkästen auf Schiffen geschnitten werden, sie dienen als Hand- und Fußlöcher beim Einsteigen in den Kettenkasten. Die Kettenkästen dienen zur Aufnahme der Ankerketten. Wandsprossen und Leitern können dort nicht angeordnet werden, da diese durch die Kette beschädigt werden können und sich die Kette an ihnen verhaken kann. Für diese Norm ist das Gremium NA 132-01-04 AA "Verkehrswege" im DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 83219:1986-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Toleranzbereich festgelegt; b) Bilder redaktionell überarbeitet; c) Aufbau der Norm an die aktuellen Gestaltungsregeln angepasst.