DIN EN 1870-10
Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 10: Von unten schneidende automatische und halbautomatische Kappsägemaschinen mit einem Sägeblatt (Untertischkappkreissägemaschinen); Deutsche Fassung EN 1870-10:2013
Safety of woodworking machines - Circular sawing machines - Part 10: Single blade automatic and semi-automatic up-cutting cross-cut sawing machines; German version EN 1870-10:2013
Einführungsbeitrag
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Ereignisse, die für stationäre und verschiebbare von unten schneidende Kappsägemaschinen mit einem Sägeblatt und einem Sägeaggregat (Untertischkappkreissägemaschinen) - im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet -, zutreffen, die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen sind und/oder Beschichtungen aus Kunststoff/Leichtmetall-Legierung haben, wenn sie entsprechend den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen, einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlgebrauch verwendet werden. Maschinen, die für die Bearbeitung von Holzaustauschstoffen konstruiert sind, können auch für die Bearbeitung von Hartkunststoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz verwendet werden. Hinsichtlich der Definition einer stationären und verschiebbaren Maschine siehe 3.2.4 und 3.2.5. Jegliche Einrichtung zum Positionieren des Werkstücks, die an der Maschine angebaut ist, ist in diesem Dokument mit behandelt. Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen, die zum Querschneiden von Rundholz bestimmt sind. Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen, die vor seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. Die Anforderungen dieses Dokuments gelten für alle Maschinen, unabhängig von der Art ihrer Steuerung, zum Beispiel elektromechanisch und/oder elektronisch. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" (Sekretariat UNI) im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1870-10:2013. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von von unten schneidenden automatischen und halbautomatischen Kappsägemaschinen mit einem Sägeaggregat (Untertischkappkreissägemaschinen) sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 1870-10:2010-05 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) in Abschnitt 5 wurden die Anforderungen an den geforderten Performance Level PL von sicherheitsrelevanten Steuerungsfunktionen konkretisiert; b) in Abschnitt 5.2.4 wurden die Anforderungen an das Bremssystem der Maschine überarbeitet; c) in Abschnitt 5.2.7 wurden zusätzliche Anforderungen hinsichtlich der Zuhaltung von verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen bei möglichem Zugriff auf Gefahrstellen aufgenommen; d) in Abschnitt 5.3.3 wurden zusätzliche Anforderungen an das Späneerfassungssystem gestellt; e) in Abschnitt 5.3.5 wurden zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Ergonomie und Handhabung gestellt; f) in Abschnitt 6.2 wurden die Anforderungen hinsichtlich Kennzeichnungen an der Maschine erweitert; g) in Abschnitt 6.3 wurden zusätzliche Anforderungen hinsichtlich der Betriebsanleitung in die Norm aufgenommen; h) Aufnahme eines normativen Anhangs B, Bremsenprüfungen; i) Aufnahme eines normativen Anhangs C, Verfahren zur Prüfung der Aufprallfestigkeit von trennenden Schutzeinrichtungen.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-06-01 AA - Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit (SpA CEN/TC 142)
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 142/WG 13 - Gemeinsame Anforderungen und Sicherheit von Maschinen mit mechanischem Vorschub