DIN EN 13541
Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen Sprengwirkung; Deutsche Fassung EN 13541:2012
Glass in building - Security glazing - Testing and classification of resistance against explosion pressure; German version EN 13541:2012
Einführungsbeitrag
Diese Norm legt ein Prüfverfahren und Leistungsanforderungen für die Klasseneinteilung von sprengwirkungshemmenden Sicherheitssonderverglasungen für das Bauwesen fest. Die Hauptanforderung an sprengwirkungshemmende Verglasungen ist es, Menschen gegen Sprengstoff zu schützen. Diese Norm beschreibt ein Verfahren zur Prüfung der sprengwirkungshemmenden Eigenschaften einer Verglasung, bei der der erforderliche Druckstoß in einem Stoßrohr oder einer ähnlichen Einrichtung erzeugt wird, um die Detonation einer Sprengladung nachzuahmen. Die Klasseneinteilung gilt nur für die geprüften Verglasungsgrößen von etwa 1 m2. Aufgrund theoretischer Überlegungen und/oder experimenteller Erkenntnisse dürfen die Ergebnisse jedoch für Aussagen über die Sprengwirkungshemmung anderer Verglasungsgrößen verwendet werden. Die Widerstandsklassen sind nicht speziellen Anwendungsfällen zugeordnet. In jedem Einzelfall sollte der Planer, gegebenenfalls unterstützt durch Sprengstoffexperten, hinzugezogen werden. Der Schutz durch sprengwirkungshemmende Verglasungen hängt nicht nur vom Erzeugnis selbst, sondern auch vom Aufbau und Einbau des Glases ab. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-09-29 AA "Glas im Bauwesen (SpA zu CEN/TC 129 und ISO/TC 160; SpA zu CEN/TC 129/WG 2, CEN/TC 129/WG 3, ISO/TC 160/SC 1/WG 2, ISO/TC 160/SC 1/WG 3)" im DIN zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 13541:2001-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) vollständige redaktionelle Überarbeitung; b) normative Verweisung auf ISO 48 wurde datiert aufgenommen; c) in 5.1 wurde die Art der Probe genauer beschrieben (statt "entsprechend bearbeitet" - "gesäumte Kanten"); d) in 7.1.2 "Stoßrohr" als Einrichtung zur Erzeugung des Druckstoßes hinzugefügt; e) in 8.1 umfassende Änderungen und Erweiterungen der Angaben zum Prüfbericht; f) Dokument um "Zusammenfassung des Prüfberichtes (wahlfrei)", 8.2, erweitert.