DIN EN 12561-7
Bahnanwendungen - Kesselwagen - Teil 7: Arbeitsbühnen und Leitern; Deutsche Fassung EN 12561-7:2011
Railway applications - Tank wagons - Part 7: Platforms and ladders; German version EN 12561-7:2011
Einführungsbeitrag
Diese Norm EN 12561 wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird, und besteht aus den folgenden Teilen: - Teil 1: Kennzeichnungsschilder von Kesselwagen für die Beförderung von gefährlichen Gütern; - Teil 2: Untenliegende Entleereinrichtung für flüssige Stoffe einschließlich Gaspendelung; - Teil 3: Untenliegende Füll- und Entleereinrichtungen für unter Druck verflüssigte Gase; - Teil 4: Einrichtungen für Obenentleerung und Obenbefüllung von flüssigen Stoffen; - Teil 5: Gaspendeleinrichtungen für Be- und Entladung von flüssigen Stoffen; - Teil 6: Mannloch; - Teil 7: Arbeitsbühnen und Leitern; - Teil 8: Heizanschlüsse. Das zuständige deutsche Arbeitsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-00-10 AA "Güterfahrzeuge" des Normenausschusses Schienenfahrzeuge (FSF). Die in DIN EN 12561-7 gilt für Leitern, Arbeitsbühnen und Laufstege an Kesselwagen, die mit oben liegenden Einrichtungen ausgestattet sind. Sie gilt nicht für Übergangsbühnen und Tritte, soweit diese in UIC-Merkblättern festgelegt sind. Diese Norm legt die wichtigen Abmessungen für die Hersteller und Anwender solcher Kesselwagen fest und berücksichtigt die entsprechenden gültigen Konstruktions- und Sicherheitsrichtlinien. Diese Europäische Norm gilt für neue Kesselwagen, die nach dem 1. Januar 2010 gebaut werden. Diese Europäische Norm gilt in Anbetracht kleinerer Fahrzeugbegrenzungen innerhalb Großbritanniens nicht für Wagen, die ausschließlich dort betrieben werden. Gegenüber DIN EN 12561-7:2004-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung der Anforderungen an geänderte RIV; b) vollständige redaktionelle Überarbeitung.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 12561-7:2004-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung der Anforderungen an geänderte RIV; b) vollständige redaktionelle Überarbeitung.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 087-00-10 AA - Güterfahrzeuge