ERVsÄndV 5
Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (Artikel 1 Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung (Triebfahrzeugführerscheinverordnung - TfV))