DIN EN ISO 1833-24
Textilien - Quantitative chemische Analysen - Teil 24: Mischungen aus Polyester und bestimmten anderen Fasern (Phenol-/Tetrachlorethan-Verfahren) (ISO 1833-24:2010); Deutsche Fassung EN ISO 1833-24:2011
Textiles - Quantitative chemical analysis - Part 24: Mixtures of polyester and certain other fibres (method using phenol and tetrachloroethane) (ISO 1833-24:2010); German version EN ISO 1833-24:2011
Einführungsbeitrag
Der Text von ISO 1833-24:2010 wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 38 "Textiles" der Internationalen Organisation für Normung (ISO) erarbeitet und als EN ISO 1833-24:2011 durch das Technische Komitee CEN/TC 248 "Textilien und textile Erzeugnisse" übernommen, dessen Sekretariat vom BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Dieses Dokument wurde im Einstufigen Annahmeverfahren zur Formellen Abstimmung vorgelegt. Somit dürfen zu diesem Dokument nur noch redaktionelle Stellungnahmen abgegeben werden. Das zuständige deutsche Gremium ist der NA 062-05-12 AA "Textilchemische Prüfverfahren und Fasertrennung" im Normenausschuss Materialprüfung (NMP) im DIN. Zur Information für den Anwender ist im Folgenden die Einleitung der ISO 1833-1 wiedergegeben: Im Allgemeinen beruhen die in den verschiedenen Teilen der ISO 1833 beschriebenen Verfahren auf der selektiven Auflösung eines einzelnen Bestandteils. Nach dem Abtrennen eines Bestandteils wird der unlösliche Rückstand gewogen und der Anteil des löslichen Bestandteils wird aus dem Masseverlust berechnet. Im Teil 1 der ISO 1833 werden die Informationen gegeben, die mit diesem Verfahren den Analysen aller Fasermischungen, unabhängig von deren Zusammensetzung, gemein sind. Diese Informationen sollten gemeinsam mit den anderen Teilen der ISO 1833 verwendet werden; diese Teile enthalten die für bestimmte Fasermischungen anwendbaren, detailliert beschriebenen Verfahren. Wenn eine Analyse gelegentlich auf einem anderen Prinzip als der selektiven Auflösung beruht, werden in dem zutreffenden Teil die Einzelheiten ausführlich angegeben. Fasermischungen während der Verarbeitung und in einem geringeren Ausmaß fertiggestellte Textilien können Fette, Wachse oder Ausrüstungen enthalten, die entweder natürlichen Ursprungs sind oder die für eine leichtere Verarbeitung zugesetzt wurden. Salze und sonstige wasserlösliche Begleitstoffe können ebenfalls vorhanden sein. Einige oder alle diese Stoffe könnten während der Analyse abgetrennt und als lösliche Faserbestandteile berechnet werden. Um diesen Fehler zu vermeiden, sollten nichtfaserige Stoffe vor der Analyse abgetrennt werden. Ein Vorbehandlungsverfahren zum Abtrennen von Ölen, Fetten, Wachsen und wasserlöslichen Substanzen ist in Anhang A des ersten Teils der ISO 1833 aufgeführt. Darüber hinaus können Textilien Harze oder andere Stoffe enthalten, die zugesetzt wurden, um die Fasern miteinander zu verbinden oder um diesen spezielle Eigenschaften zu verleihen, wie zum Beispiel Wasserabweisungsvermögen oder Knitterfestigkeit. Diese Stoffe, sowie in Ausnahmefällen Farbstoffe, können die Wirkung des Reagenz auf den löslichen Bestandteil beeinflussen und/oder sie können durch das Reagenz teilweise oder vollständig abgetrennt werden. Diese Art von zugesetzten Stoffen kann auch Fehler verursachen und sollte vor der Analyse der Probe abgetrennt werden. Wenn es nicht möglich ist, diese zugesetzten Stoffe abzutrennen, sind die Analyseverfahren nicht mehr anwendbar. Der Farbstoff in gefärbten Fasern wird als zur Faser zugehöriger Teil angesehen und nicht abgetrennt. Die meisten Textilfasern enthalten Wasser, dessen Menge von der Faserart und der relativen Luftfeuchte der umgebenden Luft abhängt. Analysen werden auf Bezugsbasis der Trockenmasse durchgeführt und ein Verfahren zur Bestimmung der Trockenmasse von Analysenproben und der Rückstände ist im Teil 1 der ISO 1833 angeführt. Das Ergebnis wird folglich auf der Grundlage der Trockenmasse der reinen trockenen Fasern erhalten. Für die Neuberechnung des Ergebnisses wurden Vorkehrungen getroffen auf der Grundlage von: a) vereinbarten zulässigen Abweichungen für den Feuchtegehalt, b) vereinbarten zulässigen Abweichungen für die Feuchte sowie auch für: 1) die in der Vorbehandlung abgetrennten faserigen Begleitstoffe und 2) nichtfaserige Begleitstoffe (zum Beispiel Faserausrüstungen, Verarbeitungsöl oder Schlichtemittel), die als ein gewöhnlicher Handelsartikel als Teil der Faser angesehen werden können. Bei einigen Verfahren kann der unlösliche Bestandteil einer Mischung teilweise in dem Reagenz gelöst sein, das zum Lösen des löslichen Bestandteils verwendet wird. Sofern möglich, wurden Reagenzien gewählt, die auf die unlöslichen Fasern nur geringe oder keine Wirkung haben. Wenn bekannt ist, dass es während der Analyse zu einem Masseverlust kommt, sollte das Ergebnis korrigiert werden. Zu diesem Zweck werden Korrekturfaktoren angegeben. Diese Korrekturfaktoren wurden in mehreren Laboratorien durch Behandlung der in der Vorbehandlung gereinigten Fasern in dem für das Analyseverfahren festgelegten geeigneten Reagenz ermittelt. Diese Korrekturfaktoren gelten nur für nicht abgebaute Fasern, und wenn sich die Fasern während der Verarbeitung abgebaut haben, können verschiedene Korrekturfaktoren erforderlich sein. Die angegebenen Verfahren gelten für Einzelbestimmungen. Es sollten mindestens zwei Bestimmungen an getrennten Analysenproben vorgenommen werden, weitere können auf Wunsch durchgeführt werden. Bevor die Analysen durchgeführt werden, sollten alle in der Mischung vorhandenen Fasern identifiziert worden sein. Außer wenn es technisch nicht möglich ist, wird zur Bestätigung empfohlen, alternative Verfahren anzuwenden, bei denen der Bestandteil, der in dem Normverfahren der Rückstand wäre, zuerst herausgelöst wird. Sofern es praktisch durchführbar ist, die Bestandteile einer Mischung manuell zu trennen, sollte das in ISO 1833-1, Anhang B beschriebene Verfahren gegenüber den in den einzelnen Teilen der ISO 1833 angegebenen chemischen Analyseverfahren vorrangig angewendet werden. Unter dem allgemeinen Titel "Textilien - Quantitative chemische Analysen" besteht ISO 1833 aus den folgenden Teilen: Teil 1: Allgemeine Grundlagen der Prüfung; Teil 2: Ternäre Fasermischungen; Teil 3: Mischungen aus Acetatfasern und bestimmten anderen Fasern (Aceton-Verfahren); Teil 4: Mischungen aus bestimmten Protein- und bestimmten anderen Fasern (Hypochlorit-Verfahren); Teil 5: Mischungen aus Viskose-, Cupro- oder Modalfasern und Baumwollfasern (Natriumzinkat-Verfahren); Teil 6: Mischungen aus Viskose oder bestimmten Cupro-, Modal- oder Lyocellfasern und Baumwollfasern (Ameisensäure/Zinkchlorid-Verfahren); Teil 7: Mischungen aus Polyamid- und bestimmten anderen Fasern (Ameisensäure-Verfahren); Teil 8: Mischungen aus Acetat- und Triacetatfasern (Aceton-Verfahren); Teil 9: Mischungen aus Acetat- und Triacetatfasern (Benzylalkohol-Verfahren); Teil 10: Mischungen aus Triacetat- oder Polylactidfasern und bestimmten anderen Fasern (Dichlormethan-Verfahren); Teil 11: Mischungen aus Cellulose- und Polyesterfasern (Schwefelsäure-Verfahren); Teil 12: Mischungen aus Polyacrylfasern, bestimmten Modacryl- oder Chlorfasern, bestimmten Elasthanen und bestimmten anderen Fasern (Dimethylformamid-Verfahren); Teil 13: Mischungen aus bestimmten Chlorfasern und bestimmten anderen Fasern (Schwefelkohlenstoff/Aceton-Verfahren); Teil 14: Mischungen aus Acetatfasern und bestimmten Chlorfasern (Essigsäure-Verfahren); Teil 15: Mischungen aus Jutefasern und bestimmten tierischen Fasern (Bestimmung mittels Stickstoffgehalt); Teil 16: Mischungen aus Polypropylenfasern und bestimmten anderen Fasern (Xylol-Verfahren); Teil 17: Mischungen aus Chlorfasern (Homopolymere des Vinylchlorids) und bestimmten anderen Fasern (Schwefelsäure-Verfahren); Teil 18: Mischungen aus Seide und Wolle oder Haaren (Schwefelsäure-Verfahren); Teil 19: Mischungen aus Cellulosefasern und Asbest (Verfahren mittels Erhitzen); Teil 20: Mischungen aus Elasthanfasern und bestimmten anderen Fasern (Dimethylacetamid-Verfahren); Teil 21: Mischungen aus Chloridfasern, bestimmten Modacrylfasern, bestimmten Elasthanfasern, Acetatfasern, Triacetatfasern und bestimmten anderen Fasern (Cyclohexanon-Verfahren). Die folgenden Teile sind in Erarbeitung: Teil 22: Mischungen aus Viskose- oder bestimmten Cupro-, Modal- oder Lyocellfasern und Flachsfasern (Verfahren mit Ameisensäure und Zinkchlorid); Teil 23: Mischungen aus Polyethylen und Polypropylen (Cyclohexanon-Verfahren); Teil 24: Mischungen aus Polyester- und bestimmten anderen Fasern (Bestimmung mittels Phenol und Tetrachlorethan).
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-05-12 AA - Textilchemische Prüfverfahren und Fasertrennung
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
CEN/TC 248 - Textilien und textile Erzeugnisse