DIN 38407-42
Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung - Gemeinsam erfassbare Stoffgruppen (Gruppe F) - Teil 42: Bestimmung ausgewählter polyfluorierter Verbindungen (PFC) in Wasser - Verfahren mittels Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie und massenspektrometrischer Detektion (HPLC-MS/MS) nach Fest- Flüssig-Extraktion (F 42)
German standard methods for the examination of water, waste water and sludge - Jointly determinable substances (group F) - Part 42: Determination of selected polyfluorinated compounds (PFC) in water - Method using high performance liquid chromatography and mass spectrometric detection (HPLC/MS-MS) after solid-liquid extraction (F 42)
Einführungsbeitrag
Polyfluorierte Verbindungen (PFC) (en: polyfluorinated compounds/chemicals) sind industriell hergestellte, persistente organische Verbindungen, bei denen am Kohlenstoffgerüst einige oder alle Wasserstoffatome durch Fluoratome ersetzt sind. Wegen ihrer besonderen Eigenschaften und Beständigkeit werden einige dieser Verbindungen als Tenside in Feuerlöschschäumen, galvanischen Bädern und in der fotochemischen Industrie eingesetzt. Eine Vielzahl von chemischen Produkten zur Imprägnierung von Papier, Textilien und Leder enthalten diese Verbindungen als Bausteine von Wirkstoffen, als produktionsbedingte Verunreinigungen oder als deren Abbauprodukte. Durch Herstellung, Anwendung und Entsorgung können PFC in den Wasserkreislauf gelangen. Am häufigsten wurden bislang die Verbindungen Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) untersucht. Diese Stoffe werden deshalb auch als Leitsubstanzen für das Vorkommen von PFC behandelt. Längerkettige Verbindungen, wie zum Beispiel PFOS und PFOA reichern sich im Blut und in der Leber an und weisen Halbwertszeiten von mehreren Jahren im menschlichen Körper auf. Im Tierversuch wurde für diese Verbindungen eine Reihe toxischer Effekte beobachtet, insbesondere hinsichtlich Tumorbildung und Reproduktionstoxizität. Abgesehen von wenigen Ausnahmen dürfen daher PFOS sowie sämtliche davon abgeleitete Verbindungen in der Europäischen Union nicht mehr verwendet oder in den Verkehr gebracht werden.
Diese Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung ausgewählter Perfluoralkyl-Substanzen in Trink-, Grund-, Oberflächen- und behandeltem Abwasser fest. Die untere Anwendungsgrenze beträgt 0,01 µg/l, beziehungsweise für behandeltes Abwasser 0,025 µg/l. Die Anwendbarkeit des Verfahrens auf weitere, in Tabelle 1 nicht genannte Substanzen oder andere Wasserarten ist nicht ausgeschlossen, sie muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Die vorbereitenden Arbeiten wurden vom Arbeitskreis NA 119-01-03-02-19 AK "PFC in Wasser, Klärschlamm und Boden" des NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" durchgeführt, die aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogrammes "Wasser, Boden und Abfall" gefördert wurden.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 119-01-03-02-19 AK - PFC in Wasser, Klärschlamm und Boden