Norm [AKTUELL]

DIN 21912-2
Bergmännisches Risswerk - Tagebau - Teil 2: Sanierung

Titel (englisch)

Mine plans - Open cast mining - Part 2: Reconstruction

Einführungsbeitrag

Restlöcher von Tagebauen müssen so beschaffen sein, dass von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Dies gilt insbesondere für die Standsicherheit von Tagebauböschungen. Um das gefährliche Setzungsfließen von Böschungen zu verhindern, werden in speziellen Fällen umfangreiche geotechnische Baukörper erstellt. Diese Sanierungsmaßnahmen müssen im Bergmännischen Risswerk dokumentiert werden. Die Norm enthält die hierfür erforderlichen Zeichen, Begriffe und Kurzformen. Neben umfangreichen Begriffsbestimmungen gehören dazu Festlegungen für - Gefahrenbereiche, - abgeflachte Böschungen, - Stützkörper und stabilisierte Gebiete, - Dichtwände. Die Norm wurde vom Arbeitskreis NA 008-11-01-02 AK "Tagesgegenstände, Tagebaue" im Arbeitsausschuss "Markscheidewesen" des FABERG erstellt.

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 21912-2:2001-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm an den Stand der Technik angepasst; b) Begriffsdefinitionen neu aufgenommen; c) Darstellung von abgeflachten Böschungssystemen mittels Querschnitten neu aufgenommen; d) Beispiele überarbeitet; e) Zeichen für Schutzgebiete (ehemals Abschnitt 5) entfallen und in DIN 21910 überführt; e) Norm redaktionell überarbeitet.

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Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 005-03-05 AA - Markscheidewesen  

Ausgabe 2011-01
Originalsprache Deutsch
Preis ab 85,30 €
Inhaltsverzeichnis

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