DIN 21912-2
Bergmännisches Risswerk - Tagebau - Teil 2: Sanierung
Mine plans - Open cast mining - Part 2: Reconstruction
Einführungsbeitrag
Restlöcher von Tagebauen müssen so beschaffen sein, dass von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Dies gilt insbesondere für die Standsicherheit von Tagebauböschungen. Um das gefährliche Setzungsfließen von Böschungen zu verhindern, werden in speziellen Fällen umfangreiche geotechnische Baukörper erstellt. Diese Sanierungsmaßnahmen müssen im Bergmännischen Risswerk dokumentiert werden. Die Norm enthält die hierfür erforderlichen Zeichen, Begriffe und Kurzformen. Neben umfangreichen Begriffsbestimmungen gehören dazu Festlegungen für - Gefahrenbereiche, - abgeflachte Böschungen, - Stützkörper und stabilisierte Gebiete, - Dichtwände. Die Norm wurde vom Arbeitskreis NA 008-11-01-02 AK "Tagesgegenstände, Tagebaue" im Arbeitsausschuss "Markscheidewesen" des FABERG erstellt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN 21912-2:2001-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm an den Stand der Technik angepasst; b) Begriffsdefinitionen neu aufgenommen; c) Darstellung von abgeflachten Böschungssystemen mittels Querschnitten neu aufgenommen; d) Beispiele überarbeitet; e) Zeichen für Schutzgebiete (ehemals Abschnitt 5) entfallen und in DIN 21910 überführt; e) Norm redaktionell überarbeitet.