DIN EN 12629-6
Maschinen für die Herstellung von Bauprodukten aus Beton und Kalksandsteinmassen - Sicherheit - Teil 6: Stationäre und fahrbare Einrichtungen für die Herstellung von bewehrten Fertigteilen; Deutsche Fassung EN 12629-6:2004+A1:2010
Machines for the manufacture of constructional products from concrete and calcium-silicate - Safety - Part 6: Stationary and mobile equipment for the manufacture of precast reinforced products; German version EN 12629-6:2004+A1:2010
Einführungsbeitrag
Diese Typ-C-Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Sie beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit", dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird, im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten Änderung A1:2010 zur EN 12629-6:2004. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-13-10 "Betonsteinmaschinen" im Fachbereich Bau- und Baustoffmaschinen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Betonsteinmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt. Diese Europäische Norm konkretisiert in Verbindung mit der bisher geltenden Norm EN 12629-6:2004 die einschlägigen Anforderungen von Anhang I der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieser Teil von EN 12629, zusammen mit EN 12629-1:2000+A1:2010, gilt für stationäre und fahrbare Einrichtungen für die Herstellung von bewehrten Fertigteilen, wie in Abschnitt 3 definiert, und gilt auch für diese Maschinen, wenn sie zur Herstellung von unbewehrten geformten Fertigteilen genutzt werden. Dieses Dokument beschreibt die zusätzlichen Anforderungen und/oder Abweichungen an/von EN 12629-1:2000+A1:2010, die spezifisch für die Maschinen sind, die es abdeckt. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf diese Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den Bedingungen des Missbrauchs, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen. Dieses Dokument gilt für Module, die Maschinen (mit und ohne Drehtisch) für die Herstellung von bewehrten geformten Fertigteilen beinhalten, wie nachfolgend und in den informativen Anhängen A und B dargestellt. Diese Maschinen können aus drei Modulen bestehen, und sie werden so konstruiert, dass eine große Formungsfähigkeit (mittlere Länge der Produkte von 3 bis 4 Metern) von über 1 m Höhe der Ausformung und einer maximalen Breite von 1,5 m erreicht wird. Modul A: Herstellung durch Vibration oder gleichmäßige Verdichtung und Glätten, mit oder ohne Drehtisch. Modul B: Lagerung/Härtung. Modul C: Palettieren/Konditionierung der Betonprodukte. Dieses Modul erlaubt auch die Prüfung der Produkte. Diese Maschinen werden so konstruiert, dass sie die folgenden zyklischen Arbeitsweisen ausführen können: - Herstellung durch Einrütteln einer gleichmäßigen Verdichtung (Schmieren, Beschickung der Formen - Beton und Härtemittel, Vibration, Glätten, Verriegeln, Drehen, Formentnahme); - Lagerung von Formen und Paletten zur Härtung des Betons; - Entstapeln und Konditionierung der Produkte; - Rückholung der Formen und Paletten zum Herstellungsmodul. Die Herstellungsverfahren können manuell, halbautomatisch oder automatisch erfolgen. Dieses Dokument behandelt automatische und halbautomatische Verfahren der Module A und C sowie automatische Verfahren des Moduls B. Es gibt zwei Haupttypen von stationären und fahrbaren Einrichtungen zur Herstellung von bewehrten Fertigteilen: - Einrichtungen zur sofortigen Entnahme von der Form auf die Paletten oder den Boden; - Einrichtungen mit einer verzögerten Entnahme von der Form (Sammlung von Formen: die Betonprodukte werden in der Form gehärtet). Dieses Dokument behandelt nicht Maschinen: - zum Mischen von Beton; - zur Herstellung von bewehrtem Stahl; - zur Verlagerung der Produkte auf den Lagerhof; - zur Herstellung von Produkten (zum Beispiel Steine und Blöcke), die durch die anderen Teile von EN 12629 abgedeckt sind. Anhang A zeigt die zwei meist verbreiteten Arten von Produktionseinheiten und ihre Variationen: sofortige Ausformungseinheit und verzögerte Ausformungseinheit. Diese Norm behandelt Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen, die für diese Maschinen gelten. Gegenüber EN 12629-6:2004-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: - Änderung des Vorworts; - Änderung der Einleitung; - Änderung und Aktualisierung des Anwendungsbereichs (Abschnitt 1); - Aktualisierung der normativen Verweisungen (Abschnitt 2); - Änderung und Aktualisierung des Abschnitts 3 (Definitionen); - Änderung und Aktualisierung der signifikanten Gefährdungen in Abschnitt 4; - Änderung und Aktualisierung der Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen in Abschnitt 5; - Änderung und Aktualisierung der Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen einschließlich der Tabelle 9 in Abschnitt 6; - Aktualisierung der Benutzerinformationen in Abschnitt 7; - Aktualisierung des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; - Änderung und Aktualisierung der Literaturhinweise.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 12629-6:2005-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Vorworts; b) Änderung der Einleitung; c) Änderung und Aktualisierung des Anwendungsbereichs (Abschnitt 1); d) Aktualisierung der normativen Verweisungen (Abschnitt 2); e) Änderung und Aktualisierung des Abschnitts 3 (Definitionen); f) Änderung und Aktualisierung der signifikanten Gefährdungen in Abschnitt 4; g) Änderung und Aktualisierung der Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen in Abschnitt 5; h) Änderung und Aktualisierung der Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen einschließlich der Tabelle 9 in Abschnitt 6; i) Aktualisierung der Benutzerinformationen in Abschnitt 7; j) Aktualisierung des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; k) Änderung und Aktualisierung der Literaturhinweise.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-13-10 AA - Betonsteinmaschinen