DIN EN 12267
Nahrungsmittelmaschinen - Kreissägemaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen; Deutsche Fassung EN 12267:2003+A1:2010
Food processing machinery - Circular saw machines - Safety and hygiene requirements; German version EN 12267:2003+A1:2010
Einführungsbeitrag
Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm spezifiziert Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Kreissägemaschinen. Die von dieser Europäischen Norm behandelten Maschinen werden zum Schneiden von Knochen und Fleisch verwendet. Die in dieser Europäischen Norm behandelten Kreissägemaschinen sind keine Kreissägemaschinen zum Bearbeiten von Holz und ähnlichen Materialien und die in EN 1870-1:1999 beschriebenen Anforderungen gelten nicht. Kreissägemaschinen für den Hausgebrauch werden von dieser Europäischen Norm nicht behandelt. Diese Europäische Norm gilt nur für Maschinen, die nach dem Ausgabedatum dieser Europäischen Norm erstellt werden. Diese Europäische Norm behandelt folgende Bauarten von Maschinen: Kreissägemaschinen mit Zuführtisch und fest angebrachtem Materialdrücker: Der Abstand "A" zwischen Fußboden und Fläche des Zuführtisches liegt zwischen 800 mm und 1 050 mm. Der Durchmesser des Sägeblattes liegt zwischen 350 mm und 400 mm. Kreissägemaschinen, eingebaut in eine Zerlegeanlage (zum Beispiel Transportband oder Rollenbahn), zum Beispiel mit anhebbarem Schutzteil an der Zuführ- und Abführseite. Der Durchmesser des Sägeblattes liegt zwischen 350 mm und 400 mm. Kreissägemaschinen bestehen hauptsächlich aus Maschinenständer, fest angebrachtem, klappbarem Zuführtisch, Materialdrücker, anhebbarer Schutzhaube, Sägeblatt, Antrieb und elektrischen Komponenten, abhängig von der Maschinenart. Kreissägemaschinen mit Maschinenständer können verfahrbar ausgeführt sein. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Kreissägemaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm behandelt die Gefährdungen, die während Inbetriebnahme, Betrieb, Reinigung, Verwendung, Wartung und Außerbetriebsetzung der Maschine auftreten können. Bei Standmaschinen wird das Schneidgut von Hand auf den Zuführtisch gelegt und durch den Materialdrücker gegen den Schneidbereich des Sägeblattes gedrückt und gesägt. Bei Kreissägemaschinen, eingebaut in eine Zerlegeanlage, wird das Schneidgut von Hand über das Transportband oder die Rollenbahn gegen die Schneidstelle des Sägeblattes gedrückt und durchgesägt. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 12267:2003+A1:2010. Gegenüber derDIN EN 12267:2003 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-02 AA "Fleischverarbeitungsmaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter interessierter Kreise waren an der Erarbeitung beteiligt.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 12267:2004-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 060-18-02 AA - Fleischverarbeitungsmaschinen (SpA CEN/TC 153/WG 2)