DIN EN 12288
Industriearmaturen - Schieber aus Kupferlegierungen; Deutsche Fassung EN 12288:2010
Industrial valves - Copper alloy gate valves; German version EN 12288:2010
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm gilt für Schieber aus Kupferlegierungen für die allgemeine Verwendung mit Flanschenden, Gewindeenden, Kapillarlötanschlüssen, Klemmanschlüssen oder Gehäusen mit losen Einschraubenden/Verschraubungen - Kennzeichnungen PN 6, PN 10, PN 16, PN 20, PN 25, PN 32, PN 40, PN 63, Klassen 150 und 300, Nennweiten DN 8 bis DN 500. Diese Norm legt die Anforderungen an Konstruktion und Leistungsmerkmale fest, einschließlich des Materials, der Druck- und Temperaturbelastbarkeit von Gehäuse und Gehäuseauflageflächen, Abmessungen, Prüfverfahren und Kennzeichnungen. Für einige besondere Anwendungsbereiche, zum Beispiel Trinkwasser oder Gas, können die Anforderungen dieser Norm ergänzt oder geändert werden durch die Anforderungen, die in der Norm für den besonderen Anwendungsfall festgelegt werden, und die Zulassung durch eine Genehmigungsbehörde kann erforderlich sein. Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 69 "Industriearmaturen" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist NA 003-01-02 AA "Schieber" im Normenausschuss Armaturen (NAA). Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12288:2003-11. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EG-Richtlinie 97/23/EG.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 12288:2003-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen in Abschnitt 2 und 3, in 4.1.1, 4.1.4, in Tabelle 5, in 4.2.4.3, in Tabelle A.1 und A.2 und in Tabelle B.1 aktualisiert; b) Tabelle 5 und Tabelle B.1 berichtigt; c) in Tabelle ZA.1: 4.2 mit DGRL, Anhang I, 2.1 in Zusammenhang gebracht; 4.2.3 mit DGRL, Anhang I, 2.2 in Zusammenhang gebracht; Bezug von 4.2.3 auf DGRL, Anhang I, 2.2.1 gestrichen; Bezug von 4.2.6 auf DGRL, Anhang I, 2.5 gestrichen; Bezug von Anhang A auf DGRL, Anhang I, 4.2 gestrichen.