DIN EN 15850
Lebensmittel - Bestimmung von Zearalenon in Säuglingsnahrung auf Maisbasis, Gerstenmehl, Maismehl, Maisgrieß, Weizenmehl und Lebensmittel auf Getreidebasis für Säuglinge und Kleinkinder - HPLC-Verfahren mit Reinigung an einer Immunoaffinitätssäule und Fluoreszenzdetektion; Deutsche Fassung EN 15850:2010
Foodstuffs - Determination of zearalenone in maize based baby food, barley flour, maize flour, polenta, wheat flour and cereal based foods for infants and young children - HPLC method with immunoaffinity column cleanup and fluorescence detection; German version EN 15850:2010
Einführungsbeitrag
Mykotoxine sind stark gesundheitsschädliche sekundäre Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Lebensmittel, die unter feuchten Bedingungen angebaut, geerntet oder gelagert werden, können von Schimmelpilzen befallen werden, deren Stoffwechselprodukte dann in das Lebensmittel gelangen. Die Toxizität einiger Mykotoxine ist für den Menschen erheblich; deshalb ist ein sicherer Nachweis von besonderer Bedeutung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. In Deutschland gilt zur Verringerung der Mykotoxinbelastung die Mykotoxin-Höchstmengenverordnung. Sie enthält seit 2004 nicht nur Regelungen für Aflatoxine, sondern auch für Ochratoxin A, Fumonisine, Deoxynivalenol und Zearalenon. Seit 2001 werden die nationalen Bestimmungen durch EU-weit geltende Höchstgehaltregelungen für Kontaminanten in Lebensmitteln ergänzt. Höchstgehalte an Mykotoxinen in bestimmten Lebensmitteln werden außerdem noch durch verschiedene andere Verordnungen geregelt. Zearalenon ist ein weit verbreitetes Mykotoxin, das zur Stoffgruppe der Fusarium-Toxine zählt. Zearalenon wird von verschiedenen Arten der ubiquitär verbreiteten Gattung Fusarium gebildet.
Relevant ist das Vorkommen des Toxins in Nutzpflanzen, insbesondere Mais, Weizen, Gerste unter anderem Getreide. Es wirkt als Östrogen und hat nur eine geringe akute Toxizität (LD50 (Maus, oral) ≥ 2 000 mg/kg, LD50 (Ratte, oral) ≥ 10 000 mg/kg).
Die Höchstmenge von Zearalenon ist in der Verordnung (EG) Nr. 856/2005 der Kommission vom 6. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 in Bezug auf Fusarientoxine festgelegt. Um diese Höchstmengen europaweit einheitlich zu untersuchen, sind Europäische Normen erforderlich. Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung von Zearalenon in Säuglingsnahrung auf Maisbasis, Gerstenmehl, Maismehl, Maisgrieß, Weizenmehl und Lebensmittel auf Getreidebasis für Säuglinge und Kleinkinder durch Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC) mit Reinigung an einer Immunoaffinitätssäule und Fluoreszenzdetektion fest. Dieses Verfahren wurde in zwei Ringversuchen validiert. Der erste Ringversuch wurde für die Analyse von Säuglingsnahrung auf Maisbasis, Gerstenmehl, Maismehl, Maisgrieß und Weizenmehl mit Gehalten von 10 µg/kg bis 335 µg/kg und der zweite Ringversuch für Säuglings- und Kleinkindernahrung auf Getreidebasis mit Gehalten von 9 µg/kg bis 44 µg/kg durchgeführt. Die Einwaage wird je nach dem zu analysierenden Produkt mit einer wässrigen Acetonitril-Lösung oder mit Methanol extrahiert. Der Extrakt wird anschließend mit phosphatgepufferter Kochsalzlösung verdünnt, wobei ein wässriger Extrakt erhalten wird, der auf eine Immunoaffinitätssäule aufgebracht wird, die spezifische Antikörper gegen Zearalenon enthält. Der Analyt wird auf der Säule isoliert, gereinigt und konzentriert und anschließend mit einem Elutionsmittel von den Antikörpern abgetrennt. Zearalenon wird quantitativ durch HPLC mit Fluoreszenzdetektion bestimmt. Das zuständige europäische Arbeitsgremium ist die WG 5 "Biotoxine" des CEN/TC 275 "Lebensmittelanalytik - Horizontale Verfahren" (Sekretariat: DIN). Auf nationaler Ebene ist der Arbeitsausschuss NA 057-01-03 AA "Biotoxine" des NAL verantwortlich.