DIN EN 341
Persönliche Absturzschutzausrüstung - Abseilgeräte zum Retten; Deutsche Fassung EN 341:2011
Personal fall protection equipment - Descender devices for rescue; German version EN 341:2011
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm legt Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Informationen des Herstellers für Abseilgeräte, einschließlich des Tragmittels zum Abseilen (im Folgenden kurz als Tragmittel bezeichnet), zur Rettung und zum Schutz gegen Absturz in einem Rettungssystem, das ein persönliches Absturzschutzsystem ist, fest. Diese Europäische Norm legt keine Anforderungen für Abseilgeräte fest, die im Bergsport, bei seilunterstützten Arbeiten oder bei Systemen der Arbeitsplatzpositionierung benutzt werden. Diese Norm dient als Grundlage für das Inverkehrbringen von persönlichen Absturzschutzsystemen unter der Richtlinie 89/686/EWG für Persönliche Schutzausrüstung. Hierdurch soll ein einheitliches Sicherheitsniveau festgelegt werden. Mögliche Anwender dieser Norm sind Prüfinstitute, Zertifizierungsstellen und Hersteller. Diese Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinien. Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 160 "Schutz gegen Absturz und Arbeitsgurte" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-03-01 AA "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS) im DIN.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 341:1993-02 und DIN EN 341 Berichtigung 1:1994-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde geändert: - Das Tragmittel ist Bestandteil des Abseilgerätes; - Das Abseilgerät schützt gegen Stürze in einem Rettungssystem; - Das Abseilgerät ist nicht für die Benutzung beim Bergsteigen, in Systemen für seilunterstützten Zugang und Arbeitsplatzpositionierungssystemen vorgesehen; b) die folgenden neuen Begriffe wurden definiert: - selbsttätig wirkendes Abseilgerät (Typ 1), - manuell betätigtes Abseilgerät (Typ 2), - Mindestlast, - Höchstlast, - Steuereinrichtung, - Panikverriegelung. c) der Abschnitt 4 "Anforderungen" wurde neu strukturiert; d) in Abschnitt 4.1 wurden die Mindest- und die Höchstlast festgelegt; e) der Abschnitt 4.2 "Konstruktion, Materialien und Aufbau" wurde neu strukturiert. Verbindungsmittel müssen EN 362 entsprechen, Tragmittel aus textilen Seilen (von Abseilgeräten der Klassen A, B oder C) der EN 1891, Typ A, 4.1 bis 4.10. f) die Anforderung an die Integrität von Tragmitteln (Unterabschnitt 4.2.2.4) wurde neu aufgenommen; g) die Anforderung an die dynamische Belastbarkeit (Unterabschnitt 4.3) wurde neu aufgenommen; h) im Unterabschnitt 4.4 "Funktion" wurden neue Anforderungen aufgenommen für die Benutzung unter kalten bzw. feuchten und kalten Umgebungsbedingungen. Die Geschwindigkeit von manuell betätigten Abseilgeräten ist nach dem Loslassen der Steuereinrichtung oder im Falle des Ansprechens einer Panikverriegelung begrenzt; i) im Abschnitt 4.6 wurden neue Anforderungen aufgenommen in Bezug auf die Höchstlast (Klassen A, B und C) und/oder die auftretenden Kräfte in der Prüfung der dynamischen Belastbarkeit (Klasse D); j) im Unterabschnitt 4.7 wurde eine neue Anforderung zur Korrosionsbeständigkeit aufgenommen; k) im Unterabschnitt 4.8 wurden neue Anforderung bei manuell betätigten Abseilgeräten (Typ 2) aufgenommen; l) im Unterabschnitt 4.9 wurde die Anforderung bei Abseilgeräten Klasse D geändert; m) der Unterabschnitt 4.10 "Kennzeichnung und Information" wurde neu aufgenommen; n) Der Abschnitt 5 "Prüfverfahren" wurde neu strukturiert. Die Abfolge der Prüfungen wurde neu aufgenommen. Neue Anforderungen wurden in neuen Unterabschnitten aufgenommen; o) im Unterabschnitt 5.1 "Prüfmuster" wurde die Anzahl der bereitgestellten Prüfmuster berücksichtigt; p) der Unterabschnitt 5.3 "Prüfung der dynamischen Belastbarkeit" wurde neu aufgenommen; q) der Unterabschnitt 5.4 "Funktionsprüfungen" wurde neu strukturiert, die Konditionierung der Prüfmuster wurde geändert, die Mindest- und Höchstlast wurden berücksichtigt; r) im Unterabschnitt 5.5 "Prüfung der Abseilarbeit" wurden die Mindest- und Höchstlast berücksichtigt; s) die Prüfanordnung im Unterabschnitt 5.6 "Prüfung der statischen Belastbarkeit" wurde geändert; t) der Unterabschnitt 5.7 "Prüfung der Betätigungskraft" wurde neu aufgenommen; u) der Unterabschnitt 5.8 "Prüfung der Haltekraft" wurde neu aufgenommen; v) der Unterabschnitt 5.9 "Prüfung der Integrität des Tragmittels" wurde neu aufgenommen; w) der Unterabschnitt 5.10 "Prüfung der Korrosionsbeständigkeit" wurde neu aufgenommen; x) im Abschnitt 6 "Kennzeichnung" wurden zusätzliche Anforderungen für die Kennzeichnung des Gerätes aufgenommen. Die Kennzeichnung des Tragmittels wurde aufgenommen; y) im Abschnitt 7 "Informationen des Herstellers" wurden zusätzliche Anforderungen aufgenommen; z) vier neue Bilder für die Beschreibung der Prüfverfahren wurden aufgenommen.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 075-03-01 AA - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz