Mittelstand
Ansprechpersonen und FAQ
Ihre Ansprechpersonen
Alexandra Horn | Kevin Kemp |
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Tel.: 030 2601-2806 | Tel.: 030 2601-2461 |
Im Folgenden haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) für Sie zusammengestellt.
FAQ
Kostensenkung durch
- Massenproduktion und globalen Einkauf
- Reduzierte Transaktionskosten
- Verminderte Anpassungskosten
- Verkürzung der Entwicklungszeiten
- Normen sind eindeutige und anerkannte Regeln, daher bietet der Bezug auf Normen in Verträgen Rechtssicherheit.
- Vereinfachte Angebots- und Ausschreibungspraxis
- Normen schaffen Klarheit zwischen Lieferanten und Kunden, erleichtern Konstruktion, Fertigung und Instandhaltung. Normen sind zwar keine gesetzlichen Vorschriften, werden jedoch verbindlich, wenn sie in Verträgen enthalten sind.
- Normen schaffen Effizienz bei Produktionsabläufen und sorgen durch eine gleichbleibende sowie vergleichbare Produktqualität für Vertrauen bei den Endverbrauchern.
- Sicherheit auf dem Stand der Technik
- Normen dienen u. a. der Sicherheit - auch im Rahmen der CE-Kennzeichnung
- Senkung des Produkthaftungsrisikos
- Erleichterte Dokumentation der Qualitätssicherung
- Erhöhte Investitionssicherheit für Innovationen
- Die Berücksichtigung von anerkannten Normen ermöglicht einen leichteren Marktzugang und als weltweite Sprache der Technik erleichtern sie ebenso den freien Warenverkehr
- Normen fördern die Verbreitung von technischem Wissen und beschleunigen die Durchsetzung von Innovationen in der Praxis
- Wissens- und Zeitvorsprung, weil ein an der Normung beteiligtes Unternehmen die Inhalte der Normen frühzeitig kennt
- Beeinflussung der Normeninhalte (national, europäisch, international) im Interesse des Unternehmen
- Einflussnahme auf Marktgestaltung
- Beobachtung des Marktes
- Einflussnahme auf die Qualität der Norm (technisches Niveau/ Praxisgerechtheit/ Anwenderfreundlichkeit)
- Zugang zu Informationen über das regulatorische Umfeld
- Kostenlose Info-Broschüre "Kleines 1 x 1 der Normung" (Diese Broschüre erläutert wichtige Begriffe und Prozesse und stellt die Mitwirkungsmöglichkeiten an der Normung praxisnah vor)
- DIN Media kompakt "Kurze Einführung in die Normung"
- Eintägiges Seminar "Basiswissen Normung"
- Aktive Teilnahme im Normungsausschuss (diese ist auch über Webkonferenzen möglich)
- Webgestützte Kommentierung der Norm-Entwürfe (www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe)
- Online-Anstoß von Revisionen oder neuer Normungsarbeit (www.din.de/de/mitwirken/normungsantrag)
- Rückmeldung zu Norm-Inhalten an DIN (Informationen über Kontaktpartner und Arbeitsprogramme, siehe Homepage der Normenausschüsse)
Das Diagramm schildert zwar den nationalen Entstehungsprozess einer Norm. Dieser verläuft aber europäisch und international analog.
- Normungsantrag kann formlos schriftlich an DIN erfolgen oder ganz einfach Online über www.din.de/de/mitwirken/normungsantrag
- Ja, innerhalb einer Frist von mindestens 2 Monaten hat die Fachöffentlichkeit die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben, auch zu europäischen Entwürfen. Dazu steht das Norm-Entwurfs-Portal zur Verfügung, mit dessen Hilfe Norm-Entwürfe - für den Kommentator kostenfrei - eingesehen und kommentiert werden können.
- DIN-Normen-Auslegestellen (ca. 80 Auslegestellen zur kostenfreien Recherche und Einsichtnahme)
www.dinmedia.de/de/normen-services/auslegestellen#/ - Das Norm-Entwurfs-Portal bietet einen kostenfreien Online-Zugang zu aktuellen Norm-Entwürfen und die Möglichkeit, Stellungnahmen dazu online abzugeben.
- Einen direkten Zugang zur Normendatenbank bei der DIN Software GmbH erhält man durch Eingabe von Suchbegriffen über das Suchfenster der DIN Media unter www.dinmedia.de. Damit der Normennutzer - auch ohne Vorliegen des Volldokumentes - erkennen kann, ob eine bestimmte DIN-Norm die Themen behandelt, die ihn interessieren, werden neben Titel, Dokumentennummer und Ausgabedatum auch die Inhaltsverzeichnisse, Zitate sowie die fachlichen Einführungsbeiträge im Rechercheergebnis kostenlos angezeigt.
Es wird angestrebt, den Entwicklungsprozess in 24 Monaten abzuschließen. Allerhöchstens sollte es jedoch nicht länger als 36 Monate dauern bis der Normungsprozess von Anfang bis Ende durchlebt ist. Dieser Zeitraum ist im Wesentlichen abhängig davon, wie schnell sich ein Konsens unter den Expert*innen finden lässt.
Kostenfreie Informationsdienste:
- DIN Media Webshop (www.dinmedia.de/de/)
- Verschiedene Newsletter, die monatlich über neue Normen und Publikationen informieren (www.dinmedia.de/newsletter)
- Homepages der Normenausschüsse (www.din.de)
- EG-Richtlinien online: Dieser Dienst bietet Informationen sowie Begriffs- und Verfahrenserläuterungen zu den Richtlinien nach der sogenannten Neuen Konzeption mit harmonisierten Normen, die die technischen Details zur Konkretisierung der grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinien enthalten. (www.eg-richtlinien-online.de)
- Normenportal für das Handwerk: Dieses bietet Recherchemöglichkeiten über technische Normen, die für Handwerksberufe relevant sind. (www.handwerk.din.de) --> Es gibt noch weitere spezifische Normenportale. Fragen Sie Ihren Verband.
- Inhaltsverzeichnisse, die DIN kostenlos ins Netz stellt.
- Die neue, kostenlose DIN Info App bietet umfassende Recherchefunktionen.
Kostenpflichtige Informationsangebote:
- DIN-Katalog für technische Regeln. Dieser enthält die bibliographischen Nachweise deutscher und internationaler Normen und Regelwerke und ist als CD-ROM oder online verfügbar.
- Perinorm ist die größte bibliographische Normendatenbank auf DVD oder online mit ausführlichen Informationen über die weltweit wichtigsten Normen und technischen Regelwerke inkl. aller relevanten Rechtsvorschriften.
- DIN-Mitteilungen inkl. DIN-Anzeigen für technische Regeln.
(www.din-mitteilungen.de)
- NormCD - auf dieser ist das gesamte Deutsche Normenwerk enthalten. (www.dinmedia.de/de/regelwerke/best-collection)
- Normen:Ticker - Aktualisierungsservice für Normen und technische Regeln. (www.dinmedia.de/de/rubrik/normen-ticker)
- Hinweise auf den Internetseiten der jeweiligen Normenausschüsse, dort RSS-Feed nutzen
- Normen:Ticker der DIN Media
- DIN-Mitteilungen
- Werden Sie Mitglied eines gut aufgestellten Verbands. Dieser wird Sie über aktuelle Vorhaben zeitnah informieren.
DIN Media bietet verschiedene KMU-gerechte Bezugsmöglichkeiten und Aktualisierungsservices an:
- Dokumenten-Download für den schnellen Zugriff
- DIN-Taschenbücher mit allen Normen eines Fachgebietes mit preislichem Vorteil
- Online-Dienste zu bestimmten Fachgebieten
- Normenabonnements (Normen:Ticker) mit den wichtigsten Branchennormen
- Loseblattwerke
- Normen-Flatrate (www.dinmedia.de)
- ANS Auslands-Normen-Service
- VDE Verlag: Dieser bietet als Fachverlag für Elektrotechnik und Informationstechnik u. a. auch Normen aus diesem Bereich an. (www.vde-verlag.de)
DIN bietet Beratung durch das KMU Helpdesk.
- Zentraler Anlaufpunkt für KMU zu Fragen rund um das Thema Normung und Standardisierung
- Unterstützung bei der Identifizierung und Anwendung von Normen und Spezifikationen
- Expertise muss vorhanden sein
- Expert*innen sollten aktiv im Berufsleben stehen
- Beteiligung an der Finanzierung, diese kann aber von den jeweiligen Verbänden übernommen werden
- Anerkennung der Vertraulichkeit der Gremienarbeit
- Anerkennung der Norm als Ergebnis von Gemeinschaftsarbeit (Urheberrechtsabtretung)
- Über die Beteiligung am Normungsprozess auf nationaler Ebene im Arbeitsausschuss (Spiegelausschuss),
- über Stellungnahme zum nationalen Entwurf der europäischen Norm oder über die Mitarbeit in den Gremien der interessierten Kreise, deren
- Vertreter die Meinung in den nationalen Spiegelausschuss einbringen.
Die KMU können sich mit ihrer Problemstellung an den jeweiligen Verband richten und diesen bitten, sich entweder als Verband an einem bestimmten Normungsvorhaben zu beteiligen oder das KMU selbst teilnehmen zu lassen und diese Mitarbeit zu finanzieren.
Eine harmonisierte Europäische Norm unterscheidet sich von einer Europäischen Norm dadurch, dass sie mit einem Mandat der EU-Kommission zur Konkretisierung der grundlegenden Anforderungen einer oder mehrerer Richtlinien zustande kam und unter einer der EG-Richtlinien im Amtsblatt der EU gelistet ist. Bei Konformität mit den Anforderungen einer harmonisierten EN gehen die Behörden von der Vermutung aus, dass auch die wesentlichen Anforderungen der Richtlinien erfüllt sind, für die sie gelistet ist.
- Ziel der europäischen Normung ist die Vereinheitlichung aller in Europa geltenden Normen. Normen, die auf europäischer Ebene erarbeitet werden, müssen von den nationalen Normungsorganisationen aller europäischen Länder unverändert als nationale Normen übernommen werden.
- Die Übernahme internationaler Normen in das nationale Normenwerk, ist im Gegensatz zur Übernahme europäischer Normen, freiwillig. Können jedoch durch parallele oder nachgeordnete Erarbeitungs- und Abstimmungsverfahren auch als Europäische Norm eingeführt werden.
- Die Mitarbeitenden/ Expert*innen erarbeiten die Normen für ihre eigene Branche und nicht für DIN.
- Diese Beiträge tragen einen kleinen Teil der Finanzierung der Dienstleistung bei DIN bei der Erstellung der Normen, der größte Teil wird über die Erlöse aus dem Normenverkauf finanziert.
- Diese Beiträge tragen mit dazu bei, dass nur marktrelevante Normen erarbeitet werden.
- Normen beinhalten kodifiziertes Wissen aller am Markt teilnehmenden Partner, das in einem fairen bei DIN moderierten Entwicklungsprozess erarbeitet wird.
- Mit den Erlösen aus dem Normenverkauf werden über die Hälfte der Erstellungskosten der Norm (im Wesentlichen das Projektmanagement bei DIN) finanziert.
- Normung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft und die Kosten für die Erarbeitung werden so auch auf die Anwender verteilt: ein faires Vorgehen. (www.din.de/go/finanzierung)
- Gesetze werden durch staatliche Gremien erarbeitet und durch Steuergelder finanziert. DIN hingegen arbeitet privatwirtschaftlich. Auch wenn staatliche Stellen ein Interesse an der Normungsarbeit haben und diese fördern, ideell, personell und nicht zuletzt finanziell, bleibt das Ergebnis der Normungsarbeit doch immer das Werk eines privaten Regelsetzers und damit urheberrechtlich geschützt, so dass technische Regeln in aller Regel kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden.
- Auch wenn der Gesetzgeber auf DIN-Normen Bezug nimmt, werden diese nicht zu einem amtlichen Werk und damit kostenfrei. Dies stellt §5 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz ausdrücklich fest. Der Gesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung 2002 festgestellt, dass die technischen Regelsetzer auf die Verwertung ihrer Arbeitsergebnisse zur Finanzierung der gemeinnützigen Arbeit angewiesen sind. Dieses Interesse zur Erhaltung der Finanzierungsgrundlagen der Normungsarbeit ist höher einzustufen als der Wunsch nach kostenlos verfügbaren technischen Regeln, die der Gesetzgeber in Bezug nimmt.
- DIN bietet einen bewährten und effizienten Prozess zur Erarbeitung von Normen an.
- Durch die Arbeit bei DIN wird ein einheitliches, widerspruchsfreies Normenwerk, welches den Stand der Technik widerspiegelt, garantiert.
- DIN verfügt als Rationalisierungsverband über eine kartellrechtliche Freizeichnung.
- DIN-Normen werden zur Konkretisierung technischer Sachverhalte in Gesetzen und Verordnungen herangezogen und entfalten damit auch Wirkung in der Produkthaftung.
- Der Prozess der Normung bei DIN genießt eine breite Akzeptanz sowohl im gewerblichen als auch im staatlichen Bereich von Verbrauchern.
- Leichter Zugang zu Europäischen und Internationalen Normen.
- Kohärenz des deutschen Normenwerks.
- Die Anwendung von Normen ist freiwillig.
- Bindend werden Normen dann, wenn sie Gegenstand von Verträgen zwischen Parteien sind oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt.
- Normen sind eindeutige und anerkannte Regeln der Technik, daher bietet der Bezug auf Normen in Verträgen Rechtssicherheit.