DIN Verbraucherrat

2017-09-29

Wie kommt der Strom in die Steckdose?

Photovoltaik Module zum Einstecken (Plug in Solar)
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Seit einiger Zeit werden Photovoltaikelemente (steckerfertige PV-Systeme) auf dem deutschen Markt angeboten, die von Endverbrauchern selbst (z. B. an Balkonen) installiert und an eine beliebige vorhandene Steckdose angeschlossen werden können. Die so generierte elektrische Energie wird direkt in den Verbrauchsstromkreisen genutzt und verringert den Lieferbedarf von Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Ob diese Anlagen nach den gültigen Richtlinien auf die beschriebene Weise angeschlossen und betrieben werden dürfen, ist derzeit umstritten.

Insofern besteht für die Nutzung dieser gesellschaftlich wünschenswerten Kleinsysteme zur Energieerzeugung derzeit keine Rechtssicherheit. Dies ist aus Verbrauchersicht unbefriedigend. Daher wurde bei der DKE ein Arbeitskreis eingerichtet mit dem Ziel, eine neue Produktnorm für diese Gerätegruppe zu schaffen.

Gleichzeitig müssen weitere, damit zusammenhängende Regelwerke angepasst werden, um den Betrieb der steckerfertigen PV-Systeme zu ermöglichen. Zum Erreichen der elektrischen Sicherheit steht dabei der Schutz gegen elektrischen Schlag, der Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom, Fehlerströmen, Überspannungen und Unterbrechung der Stromversorgung im Vordergrund. Auch Rückwirkungen in das öffentliche Netz müssen vermieden werden.

Es besteht dabei ein Zielkonflikt zwischen Produkt- und Betriebssicherheit einerseits und niedrigem Kostenaufwand und einfacher Nutzung andererseits.

Neben technischen Aspekten gibt es eine Reihe weiterer Fragen:

  • Wirtschaftlichkeit: Die Amortisation ist nicht nur abhängig vom eigenen Stromverbrauch, sondern auch von der Ausrichtung des Balkons zur Sonne oder der Verschattung der Anlage;
  • rechtliche Aspekte: Es stellt sich die Frage, ob die Anlage vom Mieter oder Eigentümer einer Wohnung, wie in der Werbung versprochen, aufgestellt werden kann, ohne vorher den Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft um Erlaubnis zu bitten. Haftungsfragen bei Folgeschäden durch die Nutzung dieser Anlagen oder fehlerhafte Anbringung sind dabei zu klären;
  • bauliche Fragen, wie die Durchführung der Kabel durch Balkon- und Terrassentüren und die sichere Befestigung der Module sind ebenso vom Verbraucher zu bedenken.

Die Hauptfrage betrifft jedoch die Sicherheit.

So ist umstritten, ob der Betrieb dieser Anlagen mit einem einfachen "Schuko"-Stecker zulässig sein soll, wie das in anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist. Dies wäre aus Sicht der Anbieter und Verbraucher wichtig, um die Geräte ohne großen Aufwand und Zusatzkosten nutzen zu können. Diskutiert wird, ob dabei Nutzungskonstellationen entstehen können, bei denen Leitungen überlastet werden. Dies wird von einigen Akteuren so gesehen. Andere halten dies für nicht realistisch und legen Untersuchungen vor, die entsprechende Reserven in der Hausinstallation belegen. Vorgeschlagen wird auch, Solarmodule nur über speziell geformte Stecker an eine gesonderte Steckdose anzuschließen. Diese müsste von einem Elektriker eingebaut werden und wird dann evtl. sogar über einen extra Stromkreis mit dem Zählerplatz verbunden. Die Einbaukosten würden die Erzeugungsgeräte deutlich verteuern und in vielen Fällen unwirtschaftlich machen.

Ein Kompromiss könnte sein, die Nutzung von maximal ein bis zwei Geräten mit höchstens 600 Watt Leistung unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen.
Die oben beschriebene Problematik wird im DKE/AK 373.0.4 „Steckerfertige PV-Systeme“ diskutiert. Seitens des DIN-Verbraucherrats nimmt Herr Dr. Loch von der Verbraucher¬zentrale NRW an der Diskussion teil. Auf ihn geht auch der vorliegende Artikel zurück.

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