DIN Verbraucherrat

2022-12-02

Veröffentlichung von Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Personenaufzügen auch für Menschen mit Behinderungen im Dezember 2022

Fahrstuhl mit sehbehinderten Tastatur
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Mit der Neuausgabe von DIN EN 81-70 „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge - Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen“ werden nun auch u. a. die Forderungen der europäischen Verbraucherorganisation ANEC umgesetzt. Diese hatte sich im Sinne von Menschen mit Sehbehinderungen für starke Leuchtdichtekontraste eingesetzt. Darunter wird der Helligkeitsunterschied zweier benachbarter farbiger Flächen verstanden z. B. zwischen Symbolen und deren Hintergrund. Dabei wurden die Anforderungen an den Leuchtdichtekontrast durch Wechsel des entsprechenden Messverfahrens geändert und ein Anhang zur Anleitung für die Messung des Leuchtdichtekontrasts aufgenommen. Ferner wurden Anforderung an die Beleuchtung von Befehlsgebern, wie die Tastatur für die Stockwerkszahlen, ergänzt. Die zuvor genannten Punkte waren Gegenstand einer längeren Diskussion und konnten nun im Sinne der betroffenen Menschen gelöst werden.

Die Norm kann über den DIN Media erworben werden.

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