DIN Verbraucherrat
Veröffentlichung der DIN EN ISO 5157 „Textilien - Umweltaspekte - Begriffe“
Für mehr Transparenz in der Textil- und Bekleidungsindustrie
Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist ein bedeutender Wirtschaftssektor in der EU. Laut der Europäischen Umweltagentur machte der Textil- und Bekleidungssektor im Jahr 2019 in der EU einen Umsatz von rund 162 Mrd. Euro. Der Textilsektor war im Jahr 2020 aber auch die drittgrößte Quelle für Wasserverschmutzung und Flächenverbrauch. In diesem Jahr wurden im Durchschnitt rund neun Kubikmeter Wasser, ca. 400 Quadratmeter Land und etwa 391 Kilogramm Rohstoffe benötigt, um Kleidung und Schuhe für jeden EU-Bürger herzustellen. Mit der sogenannten „Fast Fashion“, dem ständigen Angebot an neuer Mode zu sehr niedrigen Preisen, hat die Menge der produzierten und weggeworfenen Kleidungsstücke nochmals stark zugenommen.
Um die Auswirkungen der Textil- und Bekleidungsindustrie auf die Umwelt zu minimieren, will die EU unter anderem Textilabfälle reduzieren sowie den Lebenszyklus und das Recycling von Textilien verbessern (siehe EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien). Voraussetzung hierfür ist jedoch zunächst die Schaffung eines gemeinsamen Begriffsverständnisses auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, welches mit der Veröffentlichung der DIN EN ISO 5157 „Textilien - Umweltaspekte - Begriffe“ nun erstmals gegeben ist. Die DIN EN ISO 5157 ist anwendbar von allen interessierten Parteien der textilen Wertschöpfungskette, unabhängig von Größe und Standort. Die vereinheitlichte Terminologie soll einen Beitrag dazu leisten, das Risiko des „Greenwashings“ zu verringern, mehr Transparenz zu schaffen, das Vertrauen der Verbraucher*innen in nachhaltige textile Produkte zu stärken und den Informationstransfer zwischen den Beteiligten der textilen Wertschöpfungskette zu verbessern.
Die bereits vorab bereitgestellte Norm steht zum Download beim DIN Media unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://www.dinmedia.de/de/norm/din-en-iso-5157/373232009