DIN Verbraucherrat
Vermögensanlagen für den Privathaushalt
Standardisierter Prozess für die Auswahl von Vermögensanlagen für den Privathaushalt
Die DEFINO (Gesellschaft für Finanznorm mbH) hat an das DIN den Antrag gestellt, im Rahmen der DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren einen standardisierten Prozess für die Auswahl von Vermögensanlagen für den Privathaushalt zu entwickeln.
Wenn der Verbraucher Geld anspart, sei es für die Altersvorsorge, für die Ausbildung der Kinder oder zum Beispiel auch für den Erwerb von Wohnungseigentum, erwartet er vor allem eines: Sicherheit und möglichst hohe Erträge (Zinsen, Dividenden etc.). Gleiches gilt für die Vermögensstrukturierung sowie die Vermögensnutzung. Diese Erwartungen werden in der Realität aber leider selten erfüllt. Im Gegenteil, viele Verbraucher erleiden durch Fehlinvestitionen in ungeeignete Vermögensanlagen hohe Verluste.
Durch den standardisierten Prozess für die Auswahl soll der Verbraucher beim Vermögensaufbau, der Strukturierung sowie der Vermögensnutzung unterstützt werden. Neben Produktdetails (wie Produktart, Risikoklassifizierung und Laufzeit) kommt der strategischen Vermögensplanung eine bedeutende Rolle zu. Eine allgemeine und einzelnen finanziellen Zielen übergeordnete Anlagestrategie ist ausschlaggebend für den Gesamterfolg.
Jeder Verbraucher muss sein Haushaltsvermögen einteilen und verwalten und für die Zukunft planen und vorsorgen. Nicht allein vermögende Verbraucher benötigen eine Strategie für die Vermögensplanung, auch für Ersatzbeschaffungen (wie KFZ, Haushaltsgeräte etc.) oder für z. B. die Finanzierung von zukünftigen Aus- und Weiterbildungen muss Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgebaut sein.
Regelmäßige Tests des Finanztests zeigen, dass Finanzanalyse und Finanzberatung für die Vermögensanlage unzulänglich sind. Die Beratungen sind ebenso intransparent wie die Produktbeschreibungen. Die Empfehlungen sind häufig provisionsabhängig und nur selten ganzheitlich oder strategisch, sondern hauptsächlich produktgebunden.
Auf seiner Sitzung im Oktober wird der Verbraucherrat über die Beteiligung an dem Projekt entscheiden. Die Stiftung Warentest wird einen erfahrenen Mitarbeiter entsenden. Die Spezifikation wird in einem sehr kurzen Zeitraum (Oktober bis April) erstellt werden und die Geschäftsstelle ist dankbar für Angebote aus Verbraucherkreisen, Arbeitsdokumente kurzfristig zu lesen und zu kommentieren. Interessenten sind gebeten, sich diesbezüglich bei der Geschäftsstelle zu melden.