DIN Verbraucherrat

2024-06-07

Vereinfachung der Installation und Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken

Plug-in Solarsysteme an einem Balkon
© Fotolia: Sandra Zuerlein

Lange Zeit war unklar, unter welchen Umständen Steckerfertige Solarsysteme (Balkonkraftwerke) von Verbraucher*innen selbst in Betrieb genommen werden dürfen.

Durch die Veröffentlichung des Solarpakets I im Mai 2024 hat die Bunderegierung eine Änderung der Rahmenbedingungen vorgenommen.

Gemäß Informationen der Bundesregierung entfällt die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Bundesnetzagentur informiert diesen automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.

Ein digitaler Stromzähler entfällt. Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.

Künftig sollen Balkon-PV mit einer herkömmlichen Schutzkontaktteckdose auskommen, wenn diese über „zusätzliche Funktionalität zur Begrenzung von Berührungsströmen verfügt“. Dies kann nach dem neuen Entwurf DIN VDE V 0126-95 "Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Grundlegende Sicherheitsanforderungen und Prüfungen" über eine mechanische Lösung oder eine elektromechanische Lösung auf der Erzeugerseite, die mit Hilfe von Zusatzkomponenten wie zum Beispiel Schaltern und Sicherungen erreicht werden. Das erleichtert die Installation erheblich. Dieser Entwurf kann bis zum 03. Juli 2024 kommentiert werden. Der Entwurf kann über den DIN-VDE-Entwurfsportal gelesen und kommentiert werden. 

Verbraucher*innen sollten vor dem Kauf einer solchen Anlage jedoch überdenken, ob die Ausrichtung des Balkons zur Sonne oder die Verschattung der Anlage die Investition lohnt. Zudem muss besonderes Augenmerk auf die sichere Befestigung der Module, besonders im Hinblick auf Windlasten, gelegt werden.

Auch Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern können günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt durch das neu eingeführte Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ nutzen. Damit entfällt der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz.

Auch Regelungen zu Abrechnungen und zur rechtzeitigen Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt. Mieterinnen und Mieter sollen künftig außerdem selbst einen günstigen Ergänzungstarif abschließen können für Strom, der nicht durch den günstigen PV-Dachstrom abgedeckt wird.

Balkonkraftwerke sind ein wichtiger Schritt hin zu einer gelungenen Energiewende.


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