DIN Verbraucherrat
Unverpackte Lebensmittel in Selbstbedienung - Verbraucherrat arbeitet an Revision der DIN 10519 mit
Im Handel werden unverpackte lose Lebensmittel in Selbstbedienung vermehrt angeboten. Mittlerweile können die Kundinnen und Kunden zum selbstständigen Befüllen der Lebensmittel entweder selbstmitgebrachte Behältnisse oder die vor Ort angebotenen Einweg- oder Mehrwegbehältnisse verwenden. Nicht nur das Selbstbedienungsangebot von Backwaren, Obst und Gemüse nimmt zu, auch Salate und Säfte an Selbstbedienungstheken werden verstärkt nachgefragt. Mitunter werden in Supermärkten aus Salattheken sehr leicht verderbliche Lebensmittel wie roher Fisch angeboten. Dabei ist seitens des Handels die Einhaltung von hohen Hygieneanforderungen im Sinne der Verbrauchergesundheit besonders wichtig. Als Handlungsempfehlung soll zukünftig die überarbeite DIN 10519 dienen.
Mitte 2022 wurde ein Antrag zur Überarbeitung der erst im Dezember 2020 erschienenen nationalen Norm DIN 10519 „Lebensmittelhygiene - Selbstbedienungseinrichtungen für unverpackte Lebensmittel – Hygieneanforderungen“ gestellt. Aufgrund der Novelle des Verpackungsgesetzes sind seit Anfang 2023 Betriebe verpflichtet, ihrer Kundschaft neben Einwegbehältnissen alternativ Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten. Kundinnen und Kunden dürfen grundsätzlich auch eigene Behältnisse zum Befüllen der Speisen verwenden. Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen besteht der Überarbeitungsbedarf der DIN 10519. Dem Antrag wurde im übergeordneten Arbeitsausschuss „Lebensmittelhygiene“ zugestimmt. Der Verbraucherrat vertritt die Verbraucherinteressen in dem entsprechenden Arbeitskreis und wird sich für hohe Hygieneanforderungen im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes einsetzen.