DIN Verbraucherrat

2023-12-15

Unverpackte Lebensmittel in Selbstbedienung

Norm-Entwurf DIN 10519 bietet einfaches Modell zur Beurteilung des Hygienerisikos

Lebensmittel - Selbstbedienung
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Immer mehr Verbraucher*innen möchten aus Nachhaltigkeitsgründen auf Einwegverpackungen verzichten. Aus diesem Grund werden vermehrt unverpackte Lebensmittel jeglicher Art in verschiedenen Varianten zur Selbstentnahme angeboten. Neben der Auswahl von losem Obst und Gemüse können Kund*innen sich beispielsweise in einigen Supermärkten an Salattheken nach Belieben Salatkreationen zusammenstellen und diese in bereitgestellten oder selbst mitgebrachten Mehrwegbehältnissen abfüllen. Diese Salatbuffets zur Selbstentnahme sind in der Gastronomie schon lange etabliert und dort sind hygienische Handhabe und das Portionieren auf Tellern gut geregelt.

Aufgrund der Novelle des Verpackungsgesetzes seit Anfang 2023 sind Betriebe verpflichtet, ihrer Kundschaft neben Einwegbehältnissen alternativ Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten. Kundinnen und Kunden dürfen grundsätzlich auch eigene Behältnisse zum Befüllen der Speisen verwenden. Aufgrund dieser gesetzlichen Änderungen wurde die Überarbeitung der DIN 10519 begonnen.

Im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist es bei der Überarbeitung der Norm der DIN-Verbraucherratsvertretung wichtig, dass bei den unterschiedlichen Angebotsformen von unverpackten Lebensmitteln in Selbstbedienung, insbesondere von leicht verderblichen Lebensmitteln, gleichfalls hohe Hygienekriterien eingehalten werden.

Zur Erleichterung der Einhaltung der Hygiene soll die überarbeitete DIN 10519 „Lebensmittelhygiene - Selbstbedienungseinrichtungen für unverpackte Lebensmittel - Hygieneanforderungen“ dem Handel als Handlungsempfehlung dienen.

Der Inhalt des aktuellen Norm-Entwurfs wurde unter Beteiligung von Seiten der Wirtschaft, des Handels, der Lebensmittelüberwachung und der Vertretung des DIN-Verbraucherrates mitunter in langwierigen und kontroversen Diskussionen erarbeitet.

Die DIN 10519 ermöglicht den Anbietern einen breiten Entscheidungsrahmen zur Sicherstellung von hygienisch einwandfreien Bedingungen beim Umgang von unverpackten Lebensmitteln in Selbstbedienung bei gleichzeitiger Wahrung eines hohen Verbraucherschutzniveaus.

Die Schutzmaßnahmen müssen gemäß der DIN 10519 auf die jeweilige Angebotsform und auf die Art des Lebensmittels abgestimmt sein, damit lebensmittelhygienische Risiken auf einem annehmbaren Maß gehalten werden können.

Zur Ausgestaltung der Angebotsformen und Schutzmaßnahmen dient ein einfaches Modell zur Einteilung der Lebensmittel in drei Risikogruppen, für dessen Einführung sich die Verbraucherseite eingesetzt hatte.

Beispielsweise sollten Smoothies in Selbstbedienung nach der in der DIN 10519 beschriebenen Risikos für Verbraucher*innen zukünftig nur noch abgefüllt und gekühlt am Tag der Herstellung im Handel angeboten werden. Leicht und sehr leicht verderbliche Lebensmittel in SB-Theken (Risikoklasse 3) müssen ausreichend gekühlt sein und die Theken auch „überwacht“ werden. Hustenschutz und Entnahmebestecke sind dort obligatorisch. Dagegen beschreibt der Norm-Entwurf für Agrarprodukte die niedrigste Risikoklasse ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Hygienemaßnahmen.

Mit Ausgabedatum 2023-12 wurde der Norm-Entwurf veröffentlicht. Dieser kann bis zum 17.03.2024 unter anderem im Norm-Entwurfs-Portal kommentiert werden.

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