DIN Verbraucherrat
Überarbeitung der DIN ISO 19201-1 und 2 „Sommerrodelbahnen“
Sommerrodelbahnen ähneln sehr langen Rutschbahnen, auf denen man mit einem Rodel hinuntergleiten oder rollen kann. Die Geschwindigkeit wird dabei vom Fahrer durch ein Bremssystem selbst bestimmt. Unterschieden werden Sommerrodelbahnen in wannen- und schienengeführte Bahnen. Damit es bei diesem mitunter rasanten Freizeitspaß nicht zu Unfällen kommt, muss die sichere Benutzung der Sommerrodelbahn gewährleistet sein.
Die internationalen Umfragen zur Überarbeitung der aus dem Jahr 2018 stammenden Normen DIN ISO 19202-1 "Sommerrodelbahnen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren" und DIN ISO 19202-2 „Sommerrodelbahnen - Sicherheitsanforderungen an den Betrieb" endeten positiv, wobei die Sekretariatsführung der ISO/TC 83/WG3 „Summer tobbogan runs“ dem DIN übertragen wurde. Die erste Sitzung nach Reaktivierung der ISO/TC 83/WG3 hat bereits im Oktober stattgefunden.
Aus Verbrauchersicht gilt es bei der Überarbeitung darauf zu achten, dass die hohen Anforderungen an die Sicherheit erhalten bleiben. Dies betrifft vor allem eine ausreichend gute Beschilderung bei der Bergabfahrt – hier insbesondere im Ein- und Ausstiegbereich sowie vor Gefahrenstellen z.B. Kuppen, Tunnel, steile Streckenabschnitte oder enge Kurven. Die altersgerechte Benutzung einer Sommerrodelbahn stellt aus Verbrauchersicht ebenfalls ein wichtiges Kriterium dar und muss beibehalten werden. So ist in den Beförderungsbedingungen u.a. festgeschrieben, dass Kinder unter 3 Jahren Sommerrodelbahnen generell nicht benutzen dürfen und Kinder ab 8 Jahre nur in Begleitung einer älteren Person.