DIN Verbraucherrat

2021-06-30

Studie des DIN-Verbraucherrates zu „Jahresabrechnungen für Wohnungseigentümer-gemeinschaften“ in Auftrag gegeben

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Anfang Juni 2021 hat der DIN-Verbraucherrat eine Studie zum Thema Jahresabrechnungen in Auftrag gegeben. In dieser Studie sollen aus Verbrauchersicht bestehende Probleme mit Jahresabrechnungen und Betriebskostenabrechnungen identifiziert und quantifiziert werden. Aus dieser Analyse sollen Schlussfolgerungen gezogen werden, wie zukünftig eine Jahresabrechnung und - darauf basierend - eine Betriebskostenabrechnung aussehen muss, um vollständig, transparent, nachvollziehbar und vergleichbar zu sein.“ Die Ergebnisse sollen als Diskussionsgrundlage bei der Erarbeitung einer entsprechenden Norm dienen.  

Hintergrund:  

Als Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen alle Wohnungseigentümer ein monatliches Wohngeld. Dieses wird einmal jährlich - meist über einen Verwalter - auf Basis § 28 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) abgerechnet und enthält eine Aufschlüsselung der jährlichen Ausgaben und Einnahmen in Form einer Jahresabrechnung. Bisher gibt es keine einheitlichen, standardisierten Qualitätskriterien für die Erstellung einer solchen Jahresabrechnung und der darauf basierenden Betriebskostenabrechnung für Mieter. 

Es wird angenommen, dass es 9,29 Millionen vermietete und selbst genutzte Eigentumswohnungen gibt. Diese befinden sich im Besitz von 5,66 Millionen Eigentümern, die für diese Wohnungen Jahresabrechnungen erhalten. Aufgrund zahlreicher Gerichtsurteile zu diesem Thema und auch der Anzahl der Mieterberatungen hinsichtlich Betriebskostenabrechnungen lässt sich ableiten, dass zahlreiche Abrechnungen Fehler zum finanziellen Nachteil einzelner Eigentümer bzw. Mieter enthalten. Fakt ist, dass selbst viele Eigentümer Schwierigkeiten haben, die Jahresabrechnung zu verstehen. Die Erarbeitung einer Norm soll dazu dienen, Jahresabrechnungen und darauf basierende Betriebskostenabrechnungen gerade für die Wohnungseigentümer zukünftig nachvollziehbarer und vergleichbarer zu machen. Der letztgenannte Aspekt ist außerdem insbesondere im Falle des Wechsels der Wohnungsverwaltung oder bei Wohnungseigentum von Verbrauchern in unterschiedlichen Immobilienobjekten von Interesse. Durch die Vermeidung potentieller Rechtsstreitigkeiten soll die zukünftige Norm generell zu mehr Rechtssicherheit beitragen. 

Die Studie wird durchgeführt von der ConPolicy GmbH, ein 2010 gegründetes Forschungs- und Beratungsunternehmen. Seine Dienstleistungen richten sich an öffentliche Einrichtungen, Verbände und Unternehmen, die sich mit verbraucherpolitischen Fragen befassen. Der Firmenname ConPolicy leitet sich aus den englischen Begriffen Consumer und Policy ab. Das Institut wird von Prof. Dr. Christian Thorun geleitet.

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