DIN Verbraucherrat
Start der Überarbeitung von DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt - Funktionale Anforderungen“
Der Normungsantrag der Kommission an die europäischen Normungsorganisationen hinsichtlich der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zur Unterstützung des European Accessibility Act (EAA) wurde im Jahr 2023 erteilt. Dieser sieht auch eine teilweise Überarbeitung der DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen“ vor. Diese war erst im August 2021 veröffentlicht worden. Dabei musste die Widerspruchsfreiheit zu den Normen der Reihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ geprüft werden. Infolge dieser Prüfung wurden im Februar 2023 die Entwürfe dieser nationalen Normenreihe veröffentlicht. Der deutsche Spiegelausschuss hat die Beratung der Einsprüche aufgrund ihres Umfangs noch nicht beenden können. Deswegen verzögert sich die Veröffentlichung der aktualisierten Ausgabe der Normenreihe DIN 18040 voraussichtlich auf die zweite Jahreshälfte 2024. Vor diesem Hintergrund hatte der deutsche Spiegelausschuss im Vorfeld der Beratungen zum Normungsauftrag immer darauf gedrungen, den Umfang der Überarbeitung von DIN EN 17210 so gering wie möglich zu halten.
Der Hauptgrund der Überarbeitung von DIN EN 17210 liegt in Artikel 4 „Barrierefreiheitsanforderungen“ des EAA:
(4) Die Mitgliedstaaten können je nach den nationalen Gegebenheiten bestimmen, dass die bauliche Umwelt, die von Kunden von durch diese Richtlinie abgedeckten Dienstleistungen genutzt wird, die Barrierefreiheitsanforderungen des Anhangs III erfüllen muss, um ihre Nutzung durch Menschen mit Behinderungen, zu maximieren.
Der Anhang enthält nur Dienstleistungen, die unter der Verantwortung des Dienstleistungsanbieters stehen. Es ist aber immer noch nicht klar, welche Aspekte der gebauten Umwelt durch den EAA genau betroffen sind.
Die erste Sitzung zur Überarbeitung von DIN EN 17210 wurde als Webmeeting im Oktober 2023 durchgeführt. Der diesbezügliche Arbeitsausschuss trifft sich in kurzen Zeitabständen. Zunächst ist ein Zeitrahmen von drei Jahren für die Überarbeitung vorgesehen.