DIN Verbraucherrat

2018-06-22

Spielplatzprüfung - Sichere Spielplätze durch kompetente Prüfer

Wind und Wetter sowie starke Beanspruchung machen Spielplätzen zu schaffen. Die Folge können verwitterte Bauteile der auf ihnen installierten Geräte sein. Auch die Angemessenheit des stoßdämpfenden Bodens spielt eine große Rolle. Eine regelmäßige und von kompetenten Prüfern durchgeführte Inspektion von Spielplätzen und deren Geräten ist daher sehr wichtig.

Spielplatzprüfer bei der KontrolleDie jährliche Hauptinspektion und die Inspektion von neu installierten Geräten auf Spielplätzen muss  von sachkundigen Personen durchgeführt werden. Damit eine höchstmögliche Sicherheit von Spielplätzen und Spielplatzgeräten über deren gesamte Lebensdauer hinweg erreicht werden kann, muss es einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und Prüfung von Spielplatzprüfern geben. Im Mai wurden die Änderungen A1 der DIN 79161-1 „Spielplatzprüfung - Qualifizierung von Spielplatzprüfern - Ausbildung und Schulung“ sowie DIN 79161-2 „Spielplatzprüfung - Qualifizierung von Spielplatzprüfern – Prüfung und Qualifizierungsnachweis“ veröffentlicht.

Die beiden Normenteile ersetzen die Vorgängernormen aus dem Jahr 2016. Die Änderungen wurden notwendig, da in den neuen Fassungen der Normenreihe DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ eine Übergangsfrist bis 2018-10-31 festgelegt wurde. Eine Qualifizierung lediglich nach den neuen Teilen wäre nicht zielführend und hätte der Marktsituation nicht entsprochen.
Mit den Schulungsinhalten der Normen wird Spielplatzprüfern die entsprechende Sachkunde vermittelt, die sie für die Inspektion benötigen. Betreibern von Spielplätzen wird für die Auswahl und Beauftragung von Spielplatzprüfern somit die Möglichkeit gegeben, einen Nachweis über die erforderliche Sachkunde einzufordern. Bei der Vorlage des auf den DIN Normen basierenden Zertifikates kann von einer fundierten Sachkunde ausgegangen werden. In der Regel erhält der Auftraggeber nach der vorgenommenen Jahreshauptinspektion einen Bericht, in dem Mängel aufgelistet sind. Oftmals ist bei den Prüfungen auch direkt ein Mitarbeiter des Betreibers dabei. Ist Gefahr im Verzug, werden Spielgeräte oder Spielplätze auch sofort vom Betreiber stillgelegt.

Die beiden Normen gelten für die Ausbildung von Personen, die die jährliche Hauptinspektion von Spielplätzen und Spielplatzgräten sowie die Inspektion nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes auf der Grundlage der relevanten Normenreihen DIN EN 1176 über „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ und DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ durchführen. Der DIN-Verbraucherrat hat seit Beginn der Arbeiten im Jahr 2007 aktiv im „NA 112-07-07 AA „Spielplatzprüfung“ mitgewirkt. Die Veröffentlichung der Änderungen A1 der DIN 79161-1 und -2 wird von der Verbrauchervertretung positiv bewertet und deren Anwendung ausdrücklich unterstützt.

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Andreas Zause

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