DIN Verbraucherrat

2014-03-19

Sommerrodelbahnen jetzt auch auf ISO-Ebene

Sommerrodelbahnen – Beginn der Arbeiten auf ISO-Ebene

Kind auf einer Sommerrodelbahn mit grünen Wiesen und blauem Himmel im Hintergrund
© Fotolia: S_Andreas P

Sommerrodelbahnen erfreuen sich weltweit einer immer größeren Beliebtheit. Ähnlich einer sehr langen Rutschbahn ist eine Sommerrodelbahn eine Anlage, auf der man mit einem Schlitten zu Tal gleitet oder rollt. Der Fahrer bestimmt dabei die Geschwindigkeit durch ein Bremssystem selbst. Neben den Bahnen, in denen der Schlitten nicht schienengeführt in Rinnen fährt, werden auch schienengeführte Bahnen, die so genannten Alpine Coaster, zu den Sommerrodel-bahnen gezählt (siehe Bild). Eine große deutsche Firma hat bereits mehr als 450 Anlagen produziert und auf allen Kontinenten der Erde montiert. Sommerrodelbahnen werden vorrangig in den Monaten April bis Oktober betrieben. Sommerrodelbahnen erzielen an geeigneten Standorten Beförderungszahlen von 150.000 bis 300.000 pro Saison, bei „Spitzenbahnen“ sogar über 500.000 Fahrten.

Das Thema „Sommerrodelbahnen“ wurde im Jahr 2007 in das Arbeitsprogramm des Verbraucherrates aufgenommen. Mit Ausgabedatum 08.2012 wurden die DIN 33960-1 „Sommerrodelbahnen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ sowie mit Ausgabedatum 12.2011 die DIN 33960-2 „Sommerrodelbahnen – Sicherheitsanforderungen an den Betrieb“ veröffentlicht. Jedoch gibt es nach wie vor den Bedarf, weltweit eine einheitliche Norm zu erarbeiten. Aus diesem Grund hat Deutschland im letzten Jahr auf ISO-Ebene einen Antrag für ein neues Normprojekt „Sommerrodelbahnen“ eingereicht. Diesem Antrag hat das ISO/TC 83 „Sport und Freizeitgeräte“ im Oktober 2013 stattgegeben und entschieden, die neue WG 3 „Summer toboggan runs“ ins Leben zu rufen. Dabei wird Deutschland neben dem Sekretariat auch den Vorsitz der ISO/TC 83 WG 3 „Summer toboggan runs“ innehaben. Kürzlich hat bereits die erste Auftaktsitzung stattgefunden. Als Grundlage für die Erarbeitung der ISO-Norm dienen dabei die DIN 33960-1 und 2 „Sommerrodelbahnen“. Aus Verbrauchersicht muss es das Ziel sein, dass die erzielten nationalen Anforderungen auf ISO-Ebene nicht verwässert werden.

Während der letzten Verbraucherratssitzung am 20.03.2014 wurde beschlossen, Herrn Zause für die Mitarbeit in der ISO/TC 83/ WG 3 „Summer toboggan runs“ zu benennen.

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