DIN Verbraucherrat
Sicherheit auf Kartbahnen
Norm-Entwurf DIN EN 16230-2 „Freizeitkarts - Teil 2: Sicherheits-
Go-Kart fahren zählt zu einem beliebten Freizeitvergnügen. Auf über 220 offiziellen Bahnen kann in Deutschland mit Karts gefahren werden. Für Laien besteht auf diesen Bahnen die Möglichkeit, sich Karts auszuleihen.
Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren von Go-Karts sind in der im Jahr 2013 veröffentlichten DIN EN 16230-1 festgelegt. Um einen sicheren Betrieb gewährleisten zu können, müssen jedoch neben Anforderungen an das Go-Kart an sich auch Festlegungen in Bezug auf Kartbahn getroffen werden. Aufbauend auf der DIN EN 16230-1 wird daher derzeit an der DIN EN 16230-2 „Freizeitkarts - Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen für Kartbahnen“ gearbeitet. Im August dieses Jahres ist der Norm-Entwurf erschienen.
Im Teil 2 sind verschiedene sicherheitstechnische Anforderungen an Kartbahnen enthalten, welche für einen sicheren Betrieb eingehalten werden müssen. So ist unter anderem festgelegt, wie breit die Strecke sein muss, wie die Zufahrt gestaltet sein muss und auch wie die baulichen Schutzmaßnahmen aufgebaut sein müssen. Darüber hinaus sind Anforderungen im Hinblick auf das Betanken des Go-Karts enthalten. Neben den Festlegungen zur Strecke an sich enthält die Norm auch Anforderungen an das Personal auf der Kartbahn. Dies betrifft zum einen die Schulung des Personals als auch die durch das Personal durchzuführende Einweisung der Fahrer (Bahnordnung, Flaggen- und Lichtsignale usw.).